Die einen schauen scheinbar zu wenig Filme, vor allem die, welche anderen vorwerfen zu viele Filme zu sehen!
Die Beschuldigten schweigen und werden auch bald wieder auf freien Fuß sein!
Weil der Anwalt Vorverurteilung einbringen wird und niemand hat hier die Unschuldsvermutung geltend gemacht! Es gab nur eine Beschuldigtenvernehmung und vielleicht U-Haft? Die eine gewisse Zeit nicht überschreiten darf, außer man hat die Möglichkeit und Macht dem zuwiderzuhandeln, siehe Geschichte LEON!
Mit dieser Propaganda von gestern kann es leicht zu einem Drogenkrieg kommen. Die Drogenmafia ist sehr gefährlich. Ach ja, gestern war ja Blinken in Österreich ebenfalls wegen der Drogen war eines seiner Hauptthemen. Zombiedroge, die auch in Österreich am Zunehmen sein soll!
Wegen einiger Bretter lobt man sich?
Echt jetzt?
Schlag gegen die Suchtmittelkriminalität: 137 Kilogramm Kokain sichergestellt
Das Landeskriminalamt Niederösterreich führt ein länderübergreifendes Ermittlungsverfahren gegen eine international agierende serbische und in Österreich ansässige Tätergruppe wegen internationalem Kokainschmuggel.
Das Landeskriminalamt Niederösterreich stellte 137 Kilogramm Kokain mit einem Straßenverkaufswert von ca. 14 Millionen Euro sicher. Dies gab Innenminister Gerhard Karner bei einer Pressekonferenz am 15. März 2024 gemeinsam mit dem niederösterreichischen Landespolizeidirektor Franz Popp, dem Leiter des Landeskriminalamts Niederösterreich Stefan Pfandler sowie dem Leiter der Zentralstelle zur Bekämpfung der Suchtmittelkriminalität des Bundeskriminalamts, Daniel Lichtenegger, in St. Pölten bekannt.
“Durch die Vernetzung von internationalen und nationalen Ermittlungsbehörden konnte mit der Sicherstellung von 137 Kilogramm Kokain ein historischer Erfolg durch die Ermittlerinnen und Ermitt…
Quelle Redaktionelle Adaption einer per APA-OTS verbreiteten Presseaussendung.
Disclaimer
Bitte beachten Sie den Disclaimer zum Medienrecht. Klicken Sie hierzu auf "Mehr anzeigen"
UPDATE: § 17 ECG seit 16.02.2024 weggefallen.
Wir lassen den Disclaimertext dennoch so stehen, bis sich die Justiz im klaren ist, wodurch dieser und etliche weitere, damit zusammenhängende Paragrafen ersetzt werden. Dzt. herrscht auch in dem Bereich rechtsfreier Raum. D.h. noch mehr Spielraum für das sog. "Richterrecht", welches alleine aufgrund schwammiger Gesetze gewisse Parteien bevorzugen kann.
Wir verweisen hiermit auf den Ausschluss der Verantwortlichkeit bei Links und betonen ausdrücklich, dass wir die im Abs. 1 des § 17 ECG genannte Überprüfung etwaiger Rechtswidrigkeit im verlinkten Inhalt nicht immer gewährleisten können.
Die Betreiber und die Autoren dieser Website sind weder Juristen, noch beschäftigen sie solche, dürfen und können daher keine Rechtsgutachten über externen Content erstellen.
Der Pflicht gem. Abs. 2, § 17 ECG kommen wir erst nach Einlangen qualifizierter Hinweise der Justizbehörden nach. Dennoch beachten wir auch Hinweise daran beteiligter jur. wie phys. Personen und versuchen objektiv zu bleiben.
Artikel, Beiträge, Seiten usw. sind mit Quellangaben versehen, soweit diese bekannt und nötig sind. Dabei gibt es 4 Abstufungen:
- "APA-OTS-Originaltext Presseaussendung unter ausschließlicher inhaltlicher Verantwortung des Aussenders!" bedeutet, dass diese Veröffentlichung kein von uns produzierter redaktioneller Content ist, sondern eine Verteilung im Sinne des APA Disclaimers (§ 17 ECG muss hier also nicht explizit angegeben werden).
- "Link zum Originalartikel, bzw. zur Quelle des hier zitierten, adaptierten bzw. referenzierten Artikels (Keine Haftung bez. § 17 ECG)" besagt das Gleiche wie oben, gilt aber für allen Content, welcher nicht, oder nicht nur von APA-OTS kommt. Hier dürfen auch eigene Einleitungen, Anmerkungen und Fußnoten dabei sein. (§ 17 ECG gilt dennoch)
- "Redaktionelle Adaption einer per APA-OTS verbreiteten Presseaussendung." heißt, dass von APA-OTS verbreiteter Content von uns in weiten Teilen verändert, angepasst, ergänzt wurde. Hier deklarieren wir keinen vollen Haftungsausschluss für den gesamten Content des jeweiligen, so gekennzeichneten Artikels. (§ 17 ECG gilt aber weiterhin für Aussagen des Urhebers.)
- "Quelle wird teilweise genannt, aber aus rechtlichen Gründen (§ 17 ECG) nicht verlinkt" bedeutet, dass die Quelle zwar genannt wird oder werden musste, wir aber aufgrund der nicht möglichen Prüfung auf rechtliche Korrektheit, Wahrheit des externen Inhalts keinen Link setzen.
Wir sind nicht verantwortlich für die Offenlegung persönlicher Daten beteiligter jur. wie phys. Personen in und auf verlinkten Webseiten, sowie in den URLs und deren Linktext.
Ebenso teilen wir nicht zwingend deren Ansichten, sondern machen die Unschuldsvermutung für alle jur. wie phys. Personen und alle Vorwürfe gegen jene geltend. Dies gilt insbesondere für die eigene Berichterstattung, welche nach dem öst. Mediengesetz erfolgt, soweit wir als Nicht-Juristen dieses verstehen.
Wir stehen nicht in (ge)werblichen Zusammenhang mit uo. zu den Betreibern der verlinkten Webseiten.
Etwaige Empfehlungen in diesem Bericht sind keine Rechtsberatung!
Der Begriff "Abmahnanwalt" bezeichnet Juristen, welche überwiegend u.o. ausschließlich von (meist ungerechtfertigten, überzogenen, rechtlich fragwürdigen) Abmahnungen leben und soll keine Herabwürdigung von Kanzleien darstellen, welche dies innerhalb gesetzlich verankerter Regeln tun.
Jener Disclaimer soll sich nicht über gültiges Recht hinwegsetzen und hat aufgrund der nicht Vertrags-gebundenen Wirksamkeit hpts. informativen Charakter.
Bitte beachten Sie in dem Zusammenhang auch unsere AGB.