Ehefrau getötet – Berufung gegen Urteil

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Lebenslänglich bekam jener Mann der seine Ehefrau, mit 68 Messerstichen getötet hat.

Der Anwalt meldete Berufung an: Jenem Kroaten, der seine Frau mit 68 Messerstichen getötet haben soll und zu lebenslanger Haft verurteilt worden war, geht jetzt in Berufung – das Strafausmaß sei ihm zu hoch.

Ebenfalls lebenslänglich für den Täter der seine Frau vor einem Supermarkt erstochen hat.

Weil er seine um vier Jahre jüngere Ehefrau im Jänner auf dem Parkplatz eines Lebensmittelmarktes im niederösterreichischen Tulln mit einem 21 Zentimeter langen Dolch erstochen hat, ist ein 36-Jähriger am Mittwoch am Landesgericht St. Pölten wegen Mordes zu lebenslanger Haft verurteilt worden. Der Schuldspruch gegen den mazedonischen Staatsbürger ist nicht rechtskräftig.

Urteil nicht rechtskräftig.