Jenni S.: Nach acht Jahren nun lebenslänglich für den Beschuldigten
Es muss noch geschrieben werden, es gilt die Unschuldsvermutung, obwohl es ein Urteil gibt, dieses ist aber noch nicht rechtskräftig. Acht Jahre war der Beschuldigte frei, acht Jahre konnte ihm die Behörde angeblich nichts nachweisen? Er würde heute noch frei...