Hassposter und Medienunternehmer werden strenger bestraft wie Verurteilte

Justiz
Foto: pixabay, zib

Nicht nur Medien zittern jetzt, auch die mit einem Galgen vor der Justiz spazierten und Hassposter im Netz müssen zittern.

Wie die Justiz damit Verurteilten zu Millionen verhelfen könnte?

Bis zu 40.000 pro Hassposting. Verurteilter könnte Millionen bekommen!

Noch nicht mitgerechnet, die Gerichtskosten selbst.

Quelle, Zitat, Kronen Zeitung: Hasspostings: bis zu 40.000 Euro Entschädigung

„Jeder Inhaber eines Profils wird rechtlich als Medieninhaber betrachtet und dementsprechend zur Verantwortung gezogen.“ Pro Veröffentlichung eines Hasspostings sieht der Gesetzgeber eine Entschädigung von bis zu 40.000 Euro vor, bei grob fahrlässigem oder vorsätzlichem Verhalten des Posters sogar bis zu 100.000 Euro. In der Praxis wendet sich der beauftragte Medienanwalt mit einem Vergleichsangebot an den Facebook-User.

Man darf aber nicht glauben, wenn man meint unter sich den anderen ausrichten zu können, nicht in Haftung genommen zu werden! Da laufen einige Akten, aber man hat Zeit, weil dies alles nicht so schnell verjährt. Nicht nur Hasspostings auch Tratsch und Klatsch wird hart bestraft. Was im Netz verboten ist, ist auch außerhalb des Netzes verboten.

Hasspostings verjähren nicht so schnell: Der Verurteilte hat Zeit zu klagen: Laut Kronen Zeitung könnte er Millionen bekommen!

So schaut es aus: Bis zu 40.000 Euro pro Hassposting.

Quelle, Zitat, Kronen Zeitung: Macht sich F. T. jetzt zum Millionär? Entschließt er sich, Klagen wegen Ehrenbeleidigung im Internet einzureichen, würde er nach Einschätzung von Medienrechtsexperten wohl nie wieder arbeiten müssen.

Es liegt am Ego des verurteilten Schauspielers, ob er Kapital aus dem Theater um seine Person schlagen möchte. Wurde er im Internet massiv beschimpft oder in seiner Ehre beleidigt, kann der 43-Jährige gegen den „Hass im Netz“ rechtliche Schritte setzen – so, wie dies Kanzler-Gattin Katharina Nehammer und FPÖ-Chef Herbert Kickl erfolgreich getan haben. Allein das Teilen eines inkriminierenden Postings reicht aus, um den Tatbestand der üblen Nachrede zu erfüllen.

Wortreiches Schweigen …