Ein Vater klagt Kinderschutzorganisation auf € 50.000,-

Counselling / Pixabay

Es ist wieder einmal mehr so eine Sache wo zwei das gleiche wollen, aber um das selbe streiten. Wieder auf dem Rücken derer, denen man eigentlich helfen muss!
Nun kam es gar zu einem Gerichtsverfahren gegen eine bekannte Kinderschutzorganisation …

Um gleich das „Kind beim Namen zu nennen“, es geht vordergründig um den (angeblichen) Missbrauch unmündiger, oft in Tateinheit mit Häuslicher Gewalt gegen Frau und Kinder. Was leider vielfach wirklich passiert, oft jahrelang unentdeckt bleibt oder eines Tages mit einem Knalleffekt in die Medien gelangt.
Die meisten Fälle können eindeutig geklärt werden, der wahre Täter wird überführt. Es gibt aber genug Fälle, wo der, oft automatisch verdächtige Ehemann und Vater unschuldig ist

Missbrauch mit dem Missbrauch?

Im konkreten Fall seien diese (ang. erwiesenermaßen falschen) Anschuldigungen gar von einer Kinderschutzorganisationen gekommen. Jene ist mit der Therapie eines Kindes betraut, dessen Eltern 2008 einvernehmlich geschieden wurden. Nun klagt der Vater jene Organisation auf € 50.000,– Schmerzengeld und Schadenersatz – ua., weil er von dieser weiterhin als „Monster“ vorgeführt würde.

Alle sind sich ei…


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