Erste Medien werden nach Mediengesetz vom beschuldigten Schauspieler verklagt

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Foto: pixabay, zib

Üble Nachrede, der Antragsteller erblickt in der Veröffentlichung die Verwirklichung des Tatbestandes der üblen Nachrede. Das medienrechtliche Verfahren ist anhängig.

100.000 Euro pro Verfahren und mehr kann so etwas kosten, bzw. in erster Linie kann dies der Streitwert sein. Dazu Veröffentlichungen, Entschuldigungen in anderen Medien und so weiter.

So schaut es nun mal aus in der österreichischen Gesetzeslage.

Auch andere Medien werden noch geklagt werden: Es geht schnell. Innerhalb von wenigen Tagen ist der Anwaltsbrief in den Redaktionen. Man kann gar nicht genug vorsichtig sein. Freie Medien? Medienfreiheit?

Kein Artikel mehr vorhanden, 404. Die Strafen mehr als hoch. Kleine Blogger sind vernichtet, kleine Medien auch.

Im Namen der Republik

Mitteilung gemäß § 8a Abs 5 Mediengesetz