Flashbacks Akute Belastungsstörungen für Opfer unsausweichlich

kalhh / Pixabay

Das haben solche Gerichtsurteile wie die vom Rolltreppen Grapscher und vom Donauinsel Fest zu verantworten.

Donauinsel es war keine Vergewaltigung, „Täter“ ist frei.

Obwohl die Polizei den Täter gerade noch hindern konnte der Frau mehr anzutun, Polizei quasi Zeugen waren. Der Täter ist frei

So schaut es aus

Wie müssen sich die Opfer fühlen?

Nochmals Flashbacks und Belastungsstörungen für die Opfer sind dazu unausweichlich. Der Glaube an Recht und Gerechtigkeit ist verloren. Vom Opfer zum Täter?

Wie soll die Seele wieder Frieden finden?

Gehen sie in Therapie? Zahlen sie aber die Therapie selbst und reden dort oft gegen Wände?

Oder lassen sie sich sagen, sie sind schuld.

Schuld nach Ferdinand von Schirach

Täter versus Opfer

Es war keine versuchte Vergewaltigung, sondern geschlechtliche Nötigung – so hat der Schöffensenat am Dienstag in Wien im Prozess gegen einen 19-jährigen Afghanen entschieden, der am heurigen Donauinselfest eine junge Slowakin bedrängt, ins Gebüsch gezerrt und zu Boden gebracht hatte, wo er ihr dann das T-Shirt ausziehen wollte. Er wurde zu 18 Monaten Haft, davon sechs Monate unbedingt, verurteilt. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

Hier mehr dazu


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