Hauer: Gesetz greift nicht nur marginal in die Verfassung ein
Massive Bedenken gegen den Gesetzentwurf äußerte der Verwaltungsrechtsexperte Andreas Hauer von der Universität Linz. Dieser greife nicht nur marginal in die Verfassung ein, machte er geltend. Neben der Beschneidung von Länder- und Gemeindekompetenzen hält Hauer es vor allem für problematisch, dass der Rechtsschutz für Nachbarn mit dem Entwurf unterlaufen werde. Es gebe künftig zwei Klassen von Nachbarn, Nachbarn von normalen Bauten wie etwa Hotels und Nachbarn von Unterbringungseinrichtungen für Flüchtlinge, skizzierte er. Letztere seien weitgehend rechtsschutzlos gestellt, was die Frage nach dem Gleichheitsgrundsatz aufwerfe. Zumindest bei unzumutbaren Belästigungen müssten sich die Nachbarn zur Wehr setzen können, forderte der Experte.
Hauer wies überdies darauf hin, dass das Gesetz für die Gemeinden teuer werden könnte, da sich die Frage des Kostenersatzes stelle. Auch hält er es für fragwürdig, bei der Maximalbelegung am Grundstücksbegriff anzuknüpfen, da Grundstücke leicht geteilt werden können. Offen ist für ihn schließlich, was passiert, wenn die Bezirksverwaltungsbehörde keine Stellungnahme zu einem Flüchtlingsquartier des Bundes abgibt oder sehr lange dafür braucht.
Hesse: Kompetenzen werden nur punktuell verschoben
Anders als Hauer hegt Gerhard Hesse, Leiter des Verfassungsdienstes des Bundeskanzleramts, keine verfassungsrechtlichen Bedenken gegen den vorliegenden Gesetzentwurf. Für ihn besteht kein Zweifel daran, dass sich das Gesetz im Rahmen der verfassungsrechtlichen Grundordnung bewegt, da es lediglich zu punktuellen Verschiebungen der Kompetenzen zu Gunsten des Bundes komme. Von einer Gesamtänderung der Bundesverfassung könne keine Rede sein, eine obligatorische Volksabstimmung sei daher nicht notwendig.
Hesse wies in diesem Zusammenhang auch darauf hin, dass nicht sämtliche Bau- und Raumordnungsvorschriften der Länder suspendiert würden, sondern es ausschließlich um die Frage der Unterbringung einer bestimmten Gruppe von Personen gehe. Man müsse zwischen der Notwendigkeit schnellen Handelns zur Schaffung von Flüchtlingsquartieren und baurechtlichen Schutzvorschriften abwägen. Auch in Nachbarrechte wird seiner Einschätzung nach nicht so gravierend eingegriffen, dass es bedenklich wäre. Aufmerksam machte Hesse auch darauf, dass das Gesetz mit Ende 2018 außer Kraft tritt.
Hesse regte allerdings einige Präzisierungen im Gesetz an. So sprach er sich dafür aus, klarzustellen, dass der Begriff hilfs- und schutzbedürftige Fremde nur auf jene AsylwerberInnen und Flüchtlinge abziele, die auch von der Grundversorgungsvereinbarung umfasst sind.
Köfer ortet Chaos in der Kommunikation zwischen Bund und Land
Der Kärntner Landesrat Gerhard Köfer wies in seiner Stellungnahme darauf hin, dass Flüchtlingsströme nichts Neues seien. Während der Balkankrise seien 115.000 Menschen nach Österreich geflüchtet und letztendlich 60.000 geblieben, erinnerte er. Als junger Bürgermeister von Spittal an der Drau habe er 900 Menschen unterbringen müssen. Der Integrationsprozess habe über zehn Jahre gedauert, sei inzwischen aber erfolgreich abgeschlossen.
Köfer gab zu bedenken, dass die Situation damals ohne ein Durchgriffsrecht des Bundes bewältigt werden konnte. Die jetzige Situation sei aber eine andere, sagte er und sprach von einem “unglaublichen Chaos” in der Kommunikation zwischen Bund und Land. Seiner Darstellung nach wurden zuletzt etwa Hunderte Flüchtlinge nach Kärnten geschickt, ohne die Verantwortlichen zu informieren. Aufgrund der vorhandenen Infrastruktur hielte es Köfer für sinnvoll, Kasernen für Flüchtlinge zu öffnen, eine bauliche Trennung zwischen den Quartieren und den militärischen Einrichtungen sollte ihm zufolge kein Problem sein. Dass nur “ein bescheidener Prozentsatz” der Kärntner Gemeinden bereit sei, Flüchtlinge aufzunehmen, führt der Landesrat nicht zuletzt auf den Druck der Bevölkerung zurück.
Mödlhammer: Bürgermeister dürfen nicht zu Rechtbrechern gemacht werden
Gemeindebundpräsident Helmut Mödlhammer stellte sich ausdrücklich hinter die Intention des Gesetzentwurfs. Ein gewisser Druck auf die Gemeinden, Flüchtlingsquartiere bereitzustellen, sei angesichts der Notlage, in der sich Österreich befindet, in Ordnung, sagte er. Allerdings hat Mödlhammer in zwei Punkten Bedenken gegen das vorliegende Gesetz. Es dürfe nicht dazu kommen, dass BürgermeisterInnen zu Rechtsbrechern werden, wenn sie die im Gesetz verankerte Flüchtlingsquote von 1,5% nicht erreichen, mahnte er. Schließlich gebe es Gemeinden, die wegen fehlender Infrastruktur diese Vorgabe gar nicht erfüllen könnten. Mödlhammer befürchtet überdies eine Verpflichtung zur Kostenübernahme durch die Gemeinden.
Allgemein hielt Mödlhammer fest, die Gemeinden würden sich in einer schwierigen Situation befinden, seien grundsätzlich aber bereit zu helfen. In den letzten Wochen sei es mit Hilfe der BürgermeisterInnen vor Ort gelungen, eine Vielzahl von Quartieren aufzustellen. Dass zwei Drittel der österreichischen Gemeinden keine Flüchtlinge beherbergen, wie Grün-Abgeordnete Alev Korun meinte, stimmt Mödlhammer zufolge nicht, da Privatquartiere nicht in der Statistik aufscheinen würden. Für ihn ist jedenfalls nichts gelöst, wolle man den Gemeinden den Schwarzen Peter zuschieben.
SPÖ, ÖVP, Grüne und NEOS stehen hinter dem Gesetz
Von Seiten der Abgeordneten stellten sich Andreas Schieder (S), Johann Singer (V), Nikolaus Scherak (N), Alev Korun (G) und Wolfgang Gerstl (V) hinter den Gesetzentwurf. Es gehe darum, schnell und unbürokratisch Unterkünfte für AsylwerberInnen zu schaffen, machte Schieder geltend. Seiner Meinung nach wurde die Bau- und Raumordnung in der Vergangenheit zum Teil nur vorgeschoben, um keine Flüchtlinge aufnehmen zu müssen. Insgesamt sei das Gesetz nur ein ultimo-ratio-Gesetz, sagte Schieder, er hoffe, dass es nicht sehr oft Anwendung finden müsse.
Namens der ÖVP hielt Abgeordneter Gerstl fest, dass außerordentliche Verhältnisse außerordentliche Maßnahmen erforderten. Lieber wäre es ihm allerdings gewesen, wenn es, ähnlich wie beim Katastrophenschutz, einen bereits bestehenden Mechanismus gegeben hätte, um die Bundesregierung in die Lage zu versetzen zu handeln, sagte er. Sowohl Gerstl als auch Schieder traten dafür ein, Bedenken, die beim Hearing geltend gemacht wurden, mittels eines Abänderungsantrags im Plenum des Nationalrats Rechnung zu tragen.
ÖVP-Abgeordneter Singer, selbst Bürgermeister, stellte sich in diesem Sinn auch hinter die Forderungen von Gemeindebundpräsident Mödlhammer. Es dürfe in keinem Fall dazu kommen, dass Bürgermeister wegen Verfassungsbruchs angeklagt werden, wenn sie nicht in der Lage sind, die Flüchtlingsquote zu erfüllen, bekräftigte er. Ebenso dürften auf die Gemeinden keine zusätzlichen Kosten zukommen. Allgemein wies Singer auf die große Hilfsbereitschaft der Gemeinden hin, nicht nur bei der aktuellen Flüchtlingswelle, sondern auch
vergangenen.
Von einem guten Gesetz sprach Grün-Abgeordnete Korun. Das Gesetz habe zwei Hauptstoßrichtungen, eine menschenwürdige Unterbringung von AsylwerberInnen und eine fairere Verteilung der Schutzsuchenden auf Länder und Gemeinden, betonte sie. Die Solidarität, die man innerhalb der EU einfordere, müsse auch innerhalb Österreichs gelten. Korun ist überzeugt, dass jedes Bundesland, jeder Bezirk und jede Gemeinde in der Lage ist, dafür zu sorgen, dass das vorgesehene Durchgriffsrecht des Bundes nicht zum Tragen kommen muss. Begrüßt wurde von ihr auch, dass künftig nur feste Quartiere in die Flüchtlingsquote eingerechnet werden.
NEOS-Abgeordneter Scherak begründete die Zustimmung zum Gesetz damit, dass man Rechte abwägen müsse. Er verstehe, dass es Bedenken gegen das Gesetz gebe, sagte er, Zustände, wie es sie in den vergangenen Wochen in Traiskirchen gegeben habe, seien aber untragbar.
FPÖ und Team Stronach gegen Durchgriffsrecht des Bundes
Massive Kritik am Gesetz übte demgegenüber die FPÖ. Sowohl Abgeordneter Harald Stefan als auch Abgeordneter Gernot Darmann orten nicht nur einen massiven Eingriff in die Verfassung, was Länder- und Gemeindekompetenzen betrifft, sondern auch einen Eingriff in Nachbarrechte. Man könne nicht einfach derartig über die Bevölkerung hinwegfahren, warnte Darmann und machte sich gemeinsam mit Stefan für eine Volksabstimmung stark.
Stefan und Darmann orten darüber hinaus auch noch andere offene Fragen. So fällt nach Ansicht von Stefan durch den Begriff “hilfs-und schutzbedürftige Fremde” ein unbestimmter Personenkreis unter das Gesetz. Auch was ein Grundstück ist, sei undefiniert. Die 1,5%-Quote könne von der Regierung jederzeit und unangekündigt angehoben werden. Offen ist für die FPÖ auch, inwiefern die Gemeinden zu Kostenersatz verpflichtet sind.
Kritik kam auch von Team-Stronach-Abgeordneter Waltraud Dietrich. Angesichts des Ausmaßes der “Völkerwanderung” brauche es BürgermeisterInnen und die Bevölkerung, die das Ganze mittragen, hielt sie fest. Das vorliegende Gesetz ist für sie aber ein Schritt zur Eskalation, sie sieht im Durchgriffsrecht Potenzial, die Bevölkerung auseinanderzudividieren. Man könne auch nicht die Bau-und Raumordnung bei der Bereitstellung von Flüchtlingsquartieren aushebeln, während gleichzeitig private Bauherren oftmals schikaniert würden, meinte sie.
Mikl-Leitner und Ostermayer begrüßen Beschluss
Ausdrücklich begrüßt wurde der Beschluss von Innenministerin Johanna Mikl-Leitner und Kanzleramtsminister Josef Ostermayer. Ostermayer wies darauf hin, dass im August so viele Flüchtlingsquartiere wie nie zuvor bereitgestellt wurden, und äußerte die Vermutung, dass die Diskussion über das Durchgriffsrecht dazu beigetragen haben könnte, dass BürgermeisterInnen die Unterbringung von Flüchtlingen in ihrer Gemeinde leichter gegenüber der Bevölkerung argumentieren konnten. Mikl-Leitner hat in diesem Sinn die Hoffnung, dass das Gesetz letztendlich gar nicht angewendet werden muss. (Fortsetzung Verfassungsausschuss)