FPÖ: Zuwanderer-Märchen: SPÖ betreibt Selbstanklage ihrer verfehlten Politik

NeuPaddy / Pixabay

Einen Schlagabtausch gab die FPÖ auch heute in der Pressekonferenz gegen die SPÖ.

SPÖ sei kein fairer Verlierer

Mangelberufsliste von der alten Regierung ausgeweitet – Fachkräftemangel ist Ergebnis von 12 Jahren SPÖ-Misswirtschaft am Arbeitsmarkt

Als rotes Propaganda-Märchen weist FPÖ-Generalsekretär Harald Vilimsky das inszenierte Geschrei der SPÖ über angebliche 150.000 zusätzliche Zuwanderer zurück. „Herr Lercher, der ja noch nicht lange im Amt ist, weiß wohl nicht, dass die Ausweitung der Mangelberufsliste zwischen seinem Genossen Stöger als Sozialminister und dem damaligen ÖVP-Wirtschaftsminister Mahrer paktiert wurde“, so Vilimsky.

Nach zwölf Jahren rot-schwarzer Arbeitsmarktpolitik ist das Ergebnis – trotz weiterhin viel zu hoher Arbeitslosigkeit – ein massiver Fachkräftemangel in vielen Bereichen. Die Lösung der SPÖ lautete bisher: Grenzen auf für Zuwanderer, egal woher sie kommen. Die FPÖ wird in der Regierung genauestens darauf achten, dass nur dort, wo dieser Fachkräftemangel nachweislich vorhanden ist und kurzfristig tatsächlich nicht mit österreichischen Arbeitslosen gedeckt werden kann, die Möglichkeit zur zeitlich begrenzten Deckung durch Nicht-EU-Ausländer besteht“, ergänzt der FPÖ-Generalsekretär. Zugleich zeigt er sich erstaunt, wie offenbar SPÖ-nahe Experten bereits Berechnungen über etwas anstellen können, was von der Regierung noch gar nicht konkret verhandelt wird, nämlich die – durchaus sinnvolle – Regionalisierung der Mangelberufsliste. Diese sorge nämlich dafür, dass nicht ein Wiener Betrieb ausländische Arbeitskräfte einstellen dürfe, wenn nur in Vorarlberg in einer bestimmten Branche Mangel bestehe.

„Alles in allem ist das verlogene rote Katastrophengeschrei eine schonungslose Selbstanklage der Jammer-Sozialisten“, fasst Vilimsky die aktuellen Kommentare aus der SPÖ zusammen.

Quelle
Link zum Originalartikel, bzw. zur Quelle des hier zitierten, adaptierten bzw. referenzierten Artikels (Keine Haftung bez. § 17 ECG)