Es muss die Unschuldsvermutung gelten!
Die Medien berichten von einer Frau, die am Balkon totgeprügelt wurde!
Der mutmaßliche Täter schweigt zur Gewalt und auch sonst! Es muss eh die Unschuldsvermutung gelten und der Polizeibericht redet von vorläufiger Festnahme! Vielleicht ist der Verdächtige bereits wieder auf freien Fuß.
Wie gesagt: UNSCHULDSVERMUTUNG muss man ganz groß schreiben!
Die Frau soll eine anerkannte Frauenärztin aus Wien gewesen sein!
Und darüber hinaus mit Frauen von häuslicher Gewalt gearbeitet haben?
Die Frau soll bestens ausgebildet gewesen sein!
Trotzdem erlag diese noch am Balkon ihren schweren Kopfverletzungen.
Polizeibericht und andere Berichte.
In Frauenbeziehung soll es ebenfalls eskaliert sein!
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Auch hier muss natürlich die Unschuldsvermutung gelten!
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