Frauenmorde und ein Blick auf Tatort Justiz

Sumpf
Foto, pixabay,zib

Ein Jurist soll seine Ex – Freundin die sich schon lange bedroht fühlte, mit acht Schüssen ermordet haben.

Die Frau flehte die Polizei um Hilfe an und auch die Gerichte bat Sie zu helfen, aber alles blieb unbeantwortet, bis zur schrecklichen Tat.

Quelle, Zitat, oe24:

Am zweiten Tag des Mordprozesses am Landesgericht Graz wurde René P. von drei seiner Ex-Freundinnen, die als Zeugen aussagten, schwer belastet. Die Verflossenen des 35-Jährigen sprachen davon, dass sie der Jurist stets belogen habe. Eine frühere Lebensgefährtin erzählte, dass René P. sie getreten habe und auch nicht aufgehört hat, als sie bereits am Boden lag. „Wenn er in Rage war, half es nicht zu flüchten“, so die Ex-Partnerin, mit der René P. zehn Jahre lang liiert war.

Acht Mal auf Opfer geschossen

Update: Nun das Urteil

Der Angeklagte sprach von Notwehr, laut oe24.

Ehefrau bedroht und geschlagen: Haftstrafe.

Am Landesgericht Feldkirch ist am Montag ein Mann zu 15 Monaten teilbedingter Haft verurteilt worden, weil er seine Frau immer wieder geschlagen und bedroht hat. Zudem wurde er wegen Verleumdung schuldig gesprochen. Er muss fünf Monate im Gefängnis absitzen.

Quelle, Zitat, Kronen Zeitung:

Steirer wurde gewalttätig: Frau sprang von Balkon

Schon Anfang Februar gab es einen heftigen Streit zwischen dem 37-Jährigen und seiner Frau, mit der er vier Kinder hat. Am Wochenende krachten die beiden nun abermals zusammen, dabei bedrohte der Verdächtige offenbar auch die Familie. Danach verließ er das Haus und zog zu seinem Vater, hieß es jetzt in einer Aussendung der Landespolizeidirektion Steiermark.

 


Disclaimer

  • Wir verweisen hiermit auf den Ausschluss der Verantwortlichkeit bei Links und betonen ausdrücklich, dass wir die im Abs. 1 des § 17 ECG genannte Überprüfung etwaiger Rechtswidrigkeit im verlinkten Inhalt nicht immer gewährleisten können.
  • Der Betreiber und die Autoren dieser Website sind weder Juristen, noch beschäftigen sie solche, dürfen und können daher keine Rechtsgutachten über externen Content erstellen.
  • Der Pflicht gem. Abs. 2, § 17 ECG kommen wir erst nach Einlangen qualifizierter Hinweise der Justizbehörden nach. Dennoch beachten wir auch Hinweise daran beteiligter jur. wie phys. Personen und versuchen objektiv zu bleiben.
  • Artikel, Beiträge, Seiten usw. sind mit Quellangaben versehen, soweit diese bekannt und nötig sind. Dabei gibt es 4 Abstufungen:
    - "APA-OTS-Originaltext Presseaussendung unter ausschließlicher inhaltlicher Verantwortung des Aussenders!" bedeutet, dass diese Veröffentlichung kein von uns produzierter redaktioneller Content ist, sondern eine Verteilung im Sinne des APA Disclaimers (§ 17 ECG muss hier also nicht explizit angegeben werden).
    - "Link zum Originalartikel, bzw. zur Quelle des hier zitierten, adaptierten bzw. referenzierten Artikels (Keine Haftung bez. § 17 ECG)" besagt das Gleiche wie oben, gilt aber für allen Content, welcher nicht, oder nicht nur von APA-OTS kommt. Hier dürfen auch eigene Einleitungen, Anmerkungen und Fußnoten dabei sein. (§ 17 ECG gilt dennoch)
    - "Redaktionelle Adaption einer per APA-OTS verbreiteten Presseaussendung." heißt, dass von APA-OTS verbreiteter Content von uns in weiten Teilen verändert, angepasst, ergänzt wurde. Hier deklarieren wir keinen vollen Haftungsausschluss für den gesamten Content des jeweiligen, so gekennzeichneten Artikels. (§ 17 ECG gilt aber weiterhin für Aussagen des Urhebers.)
    - "Quelle wird teilweise genannt, aber aus rechtlichen Gründen (§ 17 ECG) nicht verlinkt" bedeutet, dass die Quelle zwar genannt wird oder werden musste, wir aber aufgrund der nicht möglichen Prüfung auf rechtliche Korrektheit, Wahrheit des externen Inhalts keinen Link setzen.
  • Wir sind nicht verantwortlich für die Offenlegung persönlicher Daten beteiligter jur. wie phys. Personen in und auf verlinkten Webseiten, sowie in den URLs und deren Linktext.
  • Ebenso teilen wir nicht zwingend deren Ansichten, sondern machen die Unschuldsvermutung für alle jur. wie phys. Personen und alle Vorwürfe gegen jene geltend. Dies gilt insbesondere für die eigene Berichterstattung, welche nach dem öst. Mediengesetz erfolgt, soweit wir als Nicht-Juristen dieses verstehen.
  • Wir stehen nicht in (ge)werblichen Zusammenhang mit uo. zu den Betreibern der verlinkten Webseiten.
  • Etwaige Empfehlungen in diesem Bericht sind keine Rechtsberatung!
  • Der Begriff "Abmahnanwalt" bezeichnet Juristen, welche überwiegend u.o. ausschließlich von (meist ungerechtfertigten, überzogenen, rechtlich fragwürdigen) Abmahnungen leben und soll keine Herabwürdigung von Kanzleien darstellen, welche dies innerhalb gesetzlich verankerter Regeln tun.
  • Jener Disclaimer soll sich nicht über gültiges Recht hinwegsetzen und hat aufgrund der nicht Vertrags-gebundenen Wirksamkeit hpts. informativen Charakter.
  • Bitte beachten Sie in dem Zusammenhang auch unsere AGB.