Freispruch im Fall der 12 jährigen die mit ihrer Mutter beschuldigt war, einen Eingriff bei einem Patienten vorgenommen zu haben

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Freispruch: Für Ärzte und Jugendlicher: Die Justiz hat entschieden.

Es gibt kein Bohrloch Opfer, wie die Kronen Zeitung schreibt. Die Justiz hat anders entschieden. Egal, wie sich der Betroffene fühlt. Es sei nur ein Gefühl, es gebe keine Beweise.

Diese Aussagen, die die Kronen Zeitung schreibt, interessieren Gericht nicht.

Quelle; Zitat, Kronen Zeitung: „Immer wieder fasst mich der Gedanke, dass mich eine Zwölfjährige operiert hat. Ich habe Schlafstörungen, bin in psychiatrischer Behandlung, mir geht es sehr schlecht, ich kann deswegen auch nicht arbeiten“, erzählt jener Mann, an dessen Kopf die minderjähriger Tochter einer Neurochirurgin im Zuge seiner Not-Operation nach einem schweren Forstunfall hantiert haben soll, vor der Richterin am Bezirksgericht in Graz. An seine Einlieferung und die Operation selbst kann er sich nicht erinnern.

Die beiden Anwälte der Angeklagten sehen das nicht so: „Es gibt keinen einzigen Beweis, dass sie alleine gebohrt hat. Sie hatte nur die Hand am Bohrer, hat aber keinen Druck ausgeübt.“ Dies sei nicht strafbar.

Bohrloch-Affäre: Freispruch für beide Mediziner

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Quelle, Zitat, Kronen Zeitung: Am Mittwoch ist der Prozess gegen jene Neurochirurgin fortgesetzt worden, deren Tochter (12) bei einer Not-OP einem Patienten ein Loch in den Kopf gebohrt haben soll. Diesmal wurde auch das Opfer einvernommen. Punkt 12 Uhr fiel das Urteil: Freispruch, nicht rechtskräftig.