Grüne zwingen KURZ und KERN zur Zwangsehe

SplitShire / Pixabay

Es fehlen nur noch die Handschellen auf der Marzipan Torte

Was ist den GRÜNEN da wieder eingefallen?

Nachdem die ÖVP weiterhin eine Öffnung der Ehe für Homosexuelle abblockt, haben die Grünen dies am Freitag aktionistisch aufs Korn genommen. „Machen wir es, Kurz. Ja zur Ehe für alle“, steht auf einem Plakat, auf dem die Parteichefs Sebastian Kurz (ÖVP) und Christian Kern (SPÖ) als Marzipan- Brautpaar auf einer Hochzeitstorte zu sehen sind.

Misslungen würde ich es nennen, SATIRE, SARKASMUS! Nein Hohn und Spott kommt noch dazu. Wie kann man nur so einen Unsinn machen?

Als hätte Österreich nicht andere Sorgen!

Wir stehen vor einem Umbruch wie nie zuvor in Österreich. Gestern waren wir bei der Eröffnung eines Klein Wasserkraftwerkes. Auch da wurde der Streit zwischen SPÖ und ÖVP angesprochen. Wie sehr es kleinen Wirtschaftstreibenden schade, dieser unsagbare Streit. Herr Mitterlehner soll damals viel Unterstützung beigetragen haben, dass dieses Wasser Klein Kraftwerk errichtet werden konnte.

Es ist ein sehr gelungens und wunderbares Landschaftsbild was hier entstanden ist. Viele Arbeitsplätze wurden geschaffen. Die Fische fühlen sich pudelwohl. Es gibt eine Aufstiegshilfe für die Fische, sie werden angeblich beobachtet, wie sie rauf und runter rutschen, wie kleine Kinder es auf der Rutsche machen.

Es war viel Spaß dabei und die Natur ist in Takt. Wunderbares Projekt. Großes Lob dafür.

Da könnten sich die Grünen was abschauen. Oder hätten sie vielleicht gar dagegen gestimmt?

Diese Aktion der GRÜNEN sehe ich nicht nur fehl am Platz, sondern total out

Quelle: Kronen Zeitung


Disclaimer

  • Wir verweisen hiermit auf den Ausschluss der Verantwortlichkeit bei Links und betonen ausdrücklich, dass wir die im Abs. 1 des § 17 ECG genannte Überprüfung etwaiger Rechtswidrigkeit im verlinkten Inhalt nicht immer gewährleisten können.
  • Der Betreiber und die Autoren dieser Website sind weder Juristen, noch beschäftigen sie solche, dürfen und können daher keine Rechtsgutachten über externen Content erstellen.
  • Der Pflicht gem. Abs. 2, § 17 ECG kommen wir erst nach Einlangen qualifizierter Hinweise der Justizbehörden nach. Dennoch beachten wir auch Hinweise daran beteiligter jur. wie phys. Personen und versuchen objektiv zu bleiben.
  • Artikel, Beiträge, Seiten usw. sind mit Quellangaben versehen, soweit diese bekannt und nötig sind. Dabei gibt es 4 Abstufungen:
    - "APA-OTS-Originaltext Presseaussendung unter ausschließlicher inhaltlicher Verantwortung des Aussenders!" bedeutet, dass diese Veröffentlichung kein von uns produzierter redaktioneller Content ist, sondern eine Verteilung im Sinne des APA Disclaimers (§ 17 ECG muss hier also nicht explizit angegeben werden).
    - "Link zum Originalartikel, bzw. zur Quelle des hier zitierten, adaptierten bzw. referenzierten Artikels (Keine Haftung bez. § 17 ECG)" besagt das Gleiche wie oben, gilt aber für allen Content, welcher nicht, oder nicht nur von APA-OTS kommt. Hier dürfen auch eigene Einleitungen, Anmerkungen und Fußnoten dabei sein. (§ 17 ECG gilt dennoch)
    - "Redaktionelle Adaption einer per APA-OTS verbreiteten Presseaussendung." heißt, dass von APA-OTS verbreiteter Content von uns in weiten Teilen verändert, angepasst, ergänzt wurde. Hier deklarieren wir keinen vollen Haftungsausschluss für den gesamten Content des jeweiligen, so gekennzeichneten Artikels. (§ 17 ECG gilt aber weiterhin für Aussagen des Urhebers.)
    - "Quelle wird teilweise genannt, aber aus rechtlichen Gründen (§ 17 ECG) nicht verlinkt" bedeutet, dass die Quelle zwar genannt wird oder werden musste, wir aber aufgrund der nicht möglichen Prüfung auf rechtliche Korrektheit, Wahrheit des externen Inhalts keinen Link setzen.
  • Wir sind nicht verantwortlich für die Offenlegung persönlicher Daten beteiligter jur. wie phys. Personen in und auf verlinkten Webseiten, sowie in den URLs und deren Linktext.
  • Ebenso teilen wir nicht zwingend deren Ansichten, sondern machen die Unschuldsvermutung für alle jur. wie phys. Personen und alle Vorwürfe gegen jene geltend. Dies gilt insbesondere für die eigene Berichterstattung, welche nach dem öst. Mediengesetz erfolgt, soweit wir als Nicht-Juristen dieses verstehen.
  • Wir stehen nicht in (ge)werblichen Zusammenhang mit uo. zu den Betreibern der verlinkten Webseiten.
  • Etwaige Empfehlungen in diesem Bericht sind keine Rechtsberatung!
  • Der Begriff "Abmahnanwalt" bezeichnet Juristen, welche überwiegend u.o. ausschließlich von (meist ungerechtfertigten, überzogenen, rechtlich fragwürdigen) Abmahnungen leben und soll keine Herabwürdigung von Kanzleien darstellen, welche dies innerhalb gesetzlich verankerter Regeln tun.
  • Jener Disclaimer soll sich nicht über gültiges Recht hinwegsetzen und hat aufgrund der nicht Vertrags-gebundenen Wirksamkeit hpts. informativen Charakter.
  • Bitte beachten Sie in dem Zusammenhang auch unsere AGB.