Gute Konjunkturentwicklung für nachhaltige Reformen nutzen

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Bundesregierung beschloss auf Antrag der Ministerinnen Schramböck und Hartinger-Klein Redimensionierung des „Beschäftigungsbonus“ und der „Beschäftigungsaktion 20.000“

Die Bundesregierung hat es sich zum Ziel gesetzt, die Steuer- und Abgabenlast nachhaltig zu senken und mittelfristig keine neuen Schulden mehr zu machen.
Unter der Maßgabe den eingeschlagenen Budgetpfad einzuhalten, werden nicht gegenfinanzierte Maßnahmen hinterfragt und einer Evaluierung unterzogen. Als Folge dieser Evaluierung und aufgrund der guten Konjunkturentwicklung hat die Bundesregierung auf gemeinsamen Vorschlag von Wirtschaftsministerin Margarete Schramböck und Sozialministerin Beate Hartinger-Klein per Umlaufbeschluss die Redimensionierung des „Beschäftigungsbonus“ sowie die „Beschäftigungsaktion 20.000“ beschlossen.

Anträge zum „Beschäftigungsbonus“, die seit 1. Juli 2017 in der aws eingelangt sind und die noch bis zum 31. Jänner 2018 in der aws einlangen, werden von der aws bearbeitet. Mit der Redimensionierung des „Beschäftigungsbonus“ folgt die Bundesregierung den Empfehlungen renommierter Experten, wie Wifo-Chef Christoph Badelt oder Fiskalrat-Präsident Bernhard Felderer, die auf Grund des positiven Konjunkturklimas und der starken Mitnahmeeffekte für eine Einstellung der Maßnahme plädiert haben.

Bei der „Beschäftigungsaktion 20.000“ werden Anträge positiv behandelt, die bis zum 31. Dezember 2017 genehmigt bzw. in Arbeit befindlich sind.
Im Sinne einer umfassenden Neuausrichtung der Arbeitsmarktpolitik soll der Fokus auf bestehenden Qualifizierungsmaßnahmen liegen.

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