IV-GS Neumayer: EU-Kommission beschreitet falschen Weg – Beweislast würde nach US-amerikanischem Opt-Out-Modell beim Unternehmen verankert
“Entgegen aller Beteuerungen will die EU-Kommission in Europa Sammelklagen nach US-Vorbild einführen. Das stärkt weder den Konsumentenschutz noch das Vertrauen in den Binnenmarkt. Vielmehr birgt es die Gefahr von Klageexzessen, wie wir sie aus den USA kennen, und verstößt damit gegen jedes europäische Rechtsverständnis. Die Industrie lehnt eine solche Kehrtwende der EU-Kommission daher ganz entschieden ab“, stellte Mag. Christoph Neumayer, Generalsekretär der Industriellenvereinigung (IV) zum heutigen Vorschlag der EU-Kommission zur Einführung von Sammelklagen nach dem, in den USA gängigen, sogenannten Opt-Out-System klar. Dabei können Anwälte im Auftrag zertifizierter Non-Profit-Organisationen für eine fiktive Anzahl von potenziell Geschädigten für einen angenommenen Schaden klagen. Wer nicht vertreten werden will, muss das extra melden. „Im Gegensatz dazu hat die Kommission bisher immer das Opt-In-Prinzip vertreten. Dabei müssen sich natürliche oder juristische Personen der Sammelklage aktiv anschließen. Über ein solches Modell könnte man nachdenken“, räumte Neumayer ein, denn „wir haben in Europa schon heute das höchste Verbraucherschutzniveau der Welt – und das ist gut so.“
Konstruktive Debatte über neue Wege des Verbraucherschutzes sinnvoll, Beschädigung des europäischen Rechtssystems nicht
„Kein Verständnis“ könne es jedoch dafür geben, dass die EU-Kommission „aus reinem Aktionismus bewährte Grundsätze aushebeln“ und amerikanische Verhältnisse bei den Sammelklagen einführen wolle. Dazu gehöre auch, dass in Zukunft die Beweislast nur beim beklagten Unternehmen liegen soll. Dieses US-amerikanische Discovery-Verfahren sei ein Einfallstor für den Missbrauch. „Jeder kann sich munter einen beliebigen Schaden ausdenken und die Unternehmer müssen beweisen, dass es ihn nicht gibt. Und am Ende haftet womöglich noch ein bleibender Schaden am Ruf des Unternehmens, weil Sammelklagen bekanntermaßen eine große Öffentlichkeitswirkung haben“, so der IV-Generalsekretär. Voraussetzung für jede repräsentative Schadensersatzklage müsse sein, dass die potenziell Geschädigten bekannt seien. „Wir verwehren uns in keiner Weise einer konstruktiven Debatte über neue Wege im Konsumentenschutz. Doch die heutige Vorlage der EU-Kommission ist ein völlig falsches Signal. Sie beschädigt das europäische Rechtssystem, gefährdet den Industriestandort und schafft eine Klageindustrie nach US-Vorbild wo am Ende nur die Anwälte profitieren. So funktioniert ‚bessere Rechtsetzung‘ sicher nicht“, so Neumayer abschließend.
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