Justizminister Brandstetter forciert Haft im Heimatland

Konstruktive Gespräche mit Amtskolleginnen aus der Slowakei, Rumänien und Bulgarien.

Heute trifft Justizminister Wolfgang Brandstetter seine Amtskolleginnen aus der Slowakei, Lucia Žitňanská, und Bulgarien, Ekaterina Zaharieva, sowie Vertreter der rumänischen Justizministerin, Raluca Pruna, jeweils zu einem bilateralen Gespräch in Luxemburg. Im Mittelpunkt der Treffen steht die Überstellung von in Österreich verurteilten Straftätern aus diesen Ländern in ihre Heimat auf Basis eines diesbezüglichen Rahmenbeschlusses der Europäischen Union aus dem Jahr 2008. Dieser sieht vor, dass der Strafvollzug in jenem Staat vorgenommen werden soll, der für die Resozialisierung des Verurteilten am besten geeignet ist. „Von den rund 8.800 Insassen in den österreichischen Justizanstalten sind in etwa 54 Prozent ausländische Staatsbürger. Wir wollen daher nun die Überstellungen in die Slowakei, nach Rumänien und nach Bulgarien forcieren und vor allem auch die Übernahmeverfahren beschleunigen. Ich bin überzeugt, dass es auch im Sinne der Betroffenen ist, dass sie die Haft in ihrem Heimatland verbüßen, da sie dort leichter reintegriert werden können. Der hohe Anteil an ausländischen Insassen bedeutet für uns im praktischen Vollzug auch einen deutlichen Mehraufwand, beispielsweise bei der Betreuung der Insassen. Meine Amtskolleginnen haben sich durchwegs kooperativ gezeigt und ich bin zuversichtlich, dass wir auch für verbleibende Problembereiche gute Lösungen finden werden“ so Justizminister Brandstetter.

Aktuell (Stand 6. Juni) befinden sich insgesamt 249 slowakische Staatsbürger in österreichischen Justizanstalten in Haft, davon 168 in Strafhaft. Auf Rumänien entfallen 592 Insassen, wovon sich 382 in Strafhaft befinden. 101 Personen, die in Österreich inhaftiert sind, sind bulgarische Staatsbürger. 66 von ihnen befinden sich in Strafhaft. Als problematisch stellt sich vor allem die Dauer der Übernahmeverfahren dar. Zahlreiche Ersuchen müssen derzeit aufgrund zwischenzeitig getroffener haftbeendender Maßnahmen zurückgezogen werden. Im Durchschnitt dauerte es im Jahr 2015 vom österreichischen Ersuchen bis zur tatsächlichen Überstellung oder Zurückziehung des Ersuchens in der Slowakei 335 Tage, in Rumänien 318 Tage und in Bulgarien 181 Tage. „Das sollte jetzt in Zukunft schneller erledigt werden können“, so Brandstetter.

Quelle
Redaktionelle Adaption einer per APA-OTS verbreiteten Presseaussendung.