Köstinger: Steuererleichterung für Tourismus tritt mit 1. November in Kraft

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Rechtzeitig zur Wintersaison wieder 10 Prozent auf Übernachtungen.

Der Steuersatz auf Übernachtungen wird ab 1. November 2018 von bisher 13 Prozent auf die ursprüngliche Höhe von 10 Prozent zurückgesetzt.
Die Umsetzung dieser Maßnahme wurde von der Bundesregierung in den ersten Monaten des Jahres in die Wege geleitet und tritt nun in Kraft. „Das ist ein weiterer wichtiger Schritt für das Ziel der Bundesregierung, die Abgabenquote zu senken“, sagt Tourismusministerin Elisabeth Köstinger. „Der österreichische Tourismus muss sich im weltweiten Wettbewerb behaupten – dafür braucht es optimale Rahmenbedingungen. Die Rücknahme dieses höheren Steuersatzes ist für die Betriebe enorm wichtig. So schaffen wir Freiräume für Investitionen, sichern Arbeitsplätze und verringern den bürokratischen Aufwand für unterschiedliche Steuersätze“, so Köstinger.

Der reduzierte 10-Prozent-Steuersatz wird für die Beherbergung in eingerichteten Wohn- und Schlafräumen und die regelmäßig damit verbundenen Nebenleistungen angewandt.
Auch die Vermietung (Nutzungsüberlassung) von Grundstücken für Campingzwecke unterliegt dem ermäßigten Steuersatz in Höhe von 10 Prozent. Damit setzt die Bundesregierung einen wichtigen wirtschaftspolitischen Impuls für den gesamten Tourismussektor.

„Die Digitalisierung und Buchungsplattformen haben die Hotelpreise noch transparenter gemacht. Ein erhöhter Mehrwertsteuersatz für Beherbergung kann eine Reiseentscheidung maßgeblich beeinflussen. Nun liegt Österreich auf gleichem Niveau wie Frankreich und Italien“, betont Köstinger.

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