“Kuckucks-Kind”: Lehrerin muss Ex 26.750 € zahlen

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Wie HEUTE schreibt: Und zwar an ihren Ex Mann. Der sich nicht gefallen ließ, was die Frau mit ihm versuchte.

Als er vom lange zurückliegenden Seitensprung seiner Ex-Frau erfuhr, zögerte ein Mann nicht und forderte von der Frau, einer Pädagogin, den gesamten Unterhalt fürs Kind zurück – ein zäher Rechtsstreit folgte.

Erst vor gut zwei Jahren erfuhr der falsche Vater die Wahrheit: Bei einer Fortbildung im Herbst 1988 hatte die angetrunkene Pädagogin außerehelichen Sex und wurde schwanger.
Nachdem die Nicht-Vaterschaft des Mannes gerichtlich festgestellt war, forderte er 26.750 Euro plus Zinsen (Anm.: Unterhalt von 1993 bis 2007) zurück.

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