
Das schrieb vor kurzem der KURIER
Grundverkehrsbehörde erkennt “dringendes Wohnbedürfnis”. ÖVP-Bürgermeister will Rechtsmittel gegen Entscheidung ergreifen.
“Dringendes Wohnbedürfnis”
Die Grundverkehrsbehörde prüfte den Fall daraufhin erneut, der Kauf des Wohnhauses wurde am Mittwoch genehmigt.„Die zuständige Behörde ist mit ihrer Entscheidung den gesetzlichen Bestimmungen unter Berücksichtigung der aktuellen Judikatur gefolgt. Im vorliegenden Fall war dem dringenden Wohnbedürfnis der staatenlosen Erwerber in der Abwägung der Interessen aller Parteien gemäß höchstgerichtlicher Entscheidungen ein entscheidender Stellenwert zu geben. Daher war dem Erwerb der Liegenschaft die Zustimmung zu erteilen“, heißt es aus der zuständigen Abteilung des Landes Niederösterreich.