Landeshauptfrau Mikl-Leitner betont gute Zusammenarbeit mit AK Niederösterreich

alinajordan / Pixabay

AK-Präsidentin Anderl: Man will Schutzschirm der ArbeitnehmerInnen zerstören

Arbeiter Kammer feiert 70 Jahre. Wir gratulieren

Landeshauptfrau Johanna Mikl-Leitner betonte bei der festlichen Vollversammlung der AK Niederösterreich am Freitag die Wichtigkeit der Arbeiterkammer und der gemeinsamen Zusammenarbeit. Die Übersiedlung der AK Niederösterreich von Wien nach St. Pölten habe diese Zusammenarbeit weiter intensiviert. Als positive Beispiele führte Mikl-Leitner die gemeinsame große Lehrlingsoffensive für junge Menschen bis 25 an. Eine weitere gemeinsame Initiative sei der Beschäftigungspakt bis 2020 von AMS, AK, WK und dem Land. „Daher mein Danke an die Arbeiterkammer und an Präsident Markus Wieser“, so die Landeshauptfrau. „Die AK ist eine Institution, die nicht wegzudenken ist.“

„Auf Landesebene funktioniert die Sozialpartnerschaft, aber es gibt Probleme auf Bundesebene“, stellte die Präsidentin der Bundesarbeitskammer Renate Anderl, bei der Vollversammlung aus Anlass des 70. Geburtstags der AK Niederösterreich fest. „Man versucht, den Schutzschirm der ArbeitnehmerInnen zu zerstören. Das werden wir aber sicher nicht zulassen.“

Korinna Schumann, die Vizepräsidentin des ÖGB, betonte, dass zwischen AK und Gewerkschaft „kein Lufthauch passt. Es gilt aktuell, sich für die ArbeitnehmerInnen gegen die Herausforderungen des Mehrarbeitsgesetzes und der Sozialversicherungsreform zu wehren.“

Zum Abschluss der Feierlichkeit erinnerte AK Niederösterreich-Direktorin Bettina Heise an Folgendes: „Während diese Feier abläuft, arbeiten unsere MitarbeiterInnen weiter für die ArbeitnehmerInnen im Land. Sie sind jeden Tag mit großer Expertise und großem Einsatz für die arbeitenden Menschen da. Dafür ein großes Dankeschön. Es macht mich stolz und ist eine große Ehre für mich, so ein Haus leiten zu dürfen.“

Quelle
Link zum Originalartikel, bzw. zur Quelle des hier zitierten, adaptierten bzw. referenzierten Artikels (Keine Haftung bez. § 17 ECG)