Beamte des Landeskriminalamtes Wien, Zentrum Ost – EB01 konnten einem amtsbekannten mehrfachen Bombendroher ausforschen.
Dem 27-Jährigen werden im Zeitraum vom 19. April 2016 bis 27. April 2016 zumindest sieben telefonische Bombendrohungen gegen Firmen, Institutionen und Behörden im Großraum Wien zur Last gelegt.
In keinem der Fälle kamen Personen oder Sachen zu Schaden. Der 27-Jährige wurde angezeigt
Das heißt der Bombendroher befindet sich weiterhin auf freien Fuß!
Kronen Zeitung: Er ist einschlägig amtsbekannt, gilt aber wegen einer psychischen Erkrankung als haftunfähig.
Wegen psychischer Erkrankung zurechnungsunfähig
Der Beschuldigte habe sich bis vor Kurzem wegen gefährlicher Drohung fast acht Monate lang in Untersuchungshaft befunden, hieß es in einem Bericht der Tageszeitung “Die Presse” kürzlich, nachdem die Serie von Bombendrohungen neuerlich begonnen hatte. Mitte April sei er freigesprochen worden: Der Richter habe den Angeklagten wegen seiner psychischen Erkrankung für zurechnungsunfähig befunden.
Diese Angaben sind sehr verwirrend und wir bitten um Geduld. Wir werden dieser Sache näher nachgehen und berichten.
- Psychisch kranke gehören in eine geschlossene Anstalt und nicht U-Haft.
- Zweitens, warum ist der kranke Täter jetzt auf freien Fuß?
- Viele Fragen stehen hier im Raum.
- Hat der Täter Migrations Hintergrund?