Lkw-Fahrer im Krankenstand gekündigt und Entgeltfortzahlung verweigert

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Lkw-Fahrer im Krankenstand gekündigt und Entgeltfortzahlung verweigert – AK erreichte 2600 Euro Nachzahlung.

Rund drei Monate lang arbeitete ein Lkw-Fahrer aus dem Mühlviertel bei einer Transportfirma. Dann wurde er krank. Obwohl er sich ordnungsgemäß krank gemeldet hatte, wurde er schon wenige Tage später gekündigt. Damit nicht genug: Er bekam auch die über das Ende des Arbeitsverhältnisses hinaus vorgesehene Entgeltfortzahlung nicht. Erst nach einer Intervention der Arbeiterkammer zahlte der Arbeitgeber alle offenen Ansprüche – rund 2600 Euro.

Der Krankenstand dauerte insgesamt rund drei Monate, das Dienstverhältnis endete schon früher. Dennoch wäre dem Kraftfahrer laut Gesetz noch eine Entgeltfortzahlung zugestanden, die bekam er aber nicht. Auch einen Teil seines Resturlaubs und geleistete Überstunden zahlte der Chef nicht. Eine vertraglich vereinbarte Zulage bekam er auch nur im ersten Monat, dann nicht mehr.

Der Lkw-Fahrer wandte sich an die Arbeiterkammer, die beim Arbeitgeber intervenierte und mit einer Klage drohte. Erst dann zahlte der Chef die offenen Ansprüche von rund 2600 Euro.

„Es gibt leider immer wieder Arbeitgeber, die meinen, sie könnten sich durch eine Kündigung im Krankenstand vor ihrer gesetzlichen Zahlungsverpflichtung drücken. Die Arbeiterkammer Oberösterreich fordert daher einen Kündigungsschutz im Krankenstand“, sagt AK-Präsident Dr. Johann Kalliauer. Allen Beschäftigen die in einer ähnlichen Situation sind, rät er, Rat und Hilfe der Arbeiterkammer in Anspruch zu nehmen.

Quelle
Redaktionelle Adaption einer per APA-OTS verbreiteten Presseaussendung.