Ministeranklage – FPÖ-Stefan: SPÖ und ÖVP machen einander die Mauer

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Die Regierung hat das Recht auf Asyl zum Recht auf Zuwanderung umgedeutet und den Rechtsstaat außer Kraft gesetzt. Wenn das keine Ministeranklage rechtfertigt, was dann?”

“Unrecht muss zu Recht werden – in diesem Sinne machten heute SPÖ und ÖVP einhellig – wiewohl pikanterweise mit unterschiedlicher Argumentationslinie – einander die Mauer und lehnten die Anträge der Freiheitlichen betreffend die Ministeranklage gegen Kanzler Werner Faymann und Innenministerin Johanna Mikl-Leitner ab“, kritisierte FPÖ-Verfassungssprecher Mag. NAbg. Harald Stefan. „Wie man es dreht und wendet: Faymann und Mikl-Leitner haben den Rechtsstaat außer Kraft gesetzt, als sie hunderttausende Migranten einfach so in Österreich einreisen ließen. Und immer noch lassen sie zu, dass nahezu jeden Tag tausende Menschen widerrechtlich österreichischen Boden betreten“, so Stefan weiter.

Für eine rechtmäßige Einreise nach Österreich wäre nach dem Fremdenpolizeigesetz entweder ein Visum oder ein Asylantrag erforderlich, die Behörde wäre sogar verpflichtet, Verwaltungsübertretungen wie illegale Einreise, illegaler Aufenthalt und Beihilfe Dritter dazu zu verfolgen. „Nichts davon geschieht, im Gegenteil, die Regierung fördert die illegale Einreise nicht nur, sie befördert die illegal Einreisenden auch noch“, kritisierte Stefan. Die ÖVP habe im Ausschuss behauptet, dass die Vorgangsweise der Regierung rechtmäßig sei. Die SPÖ habe zwar zugegeben, dass sie das nicht sei, habe aber mit „humanitären Gründen“ argumentiert. „Es ist rechtlich eindeutig nicht zulässig, einer Masse unbekannter Personen einfach so eine Einreise aus humanitären Gründen zu gewähren. Eine Einreise aus humanitären Gründen setzt nämlich die Prüfung eines jeden einzelnen Falles voraus“, so Stefan.

Abgesehen davon kamen und kommen zumindest die meisten dieser Personen eindeutig aus sicheren Drittstaaten – sie sind also nicht mehr auf der Flucht. Ohne Rücksicht auf die österreichische Bevölkerung hat die Regierung einfach das Recht auf Asyl zum Recht auf Zuwanderung – in welchen europäischen Staat auch immer es beliebt – umgedeutet und dabei en passant den Rechtsstaat Österreich außer Kraft gesetzt. Wenn das keine Ministeranklage rechtfertigt, was dann?“, so Stefan.

Quelle
Redaktionelle Adaption einer per APA-OTS verbreiteten Presseaussendung.