Nach Mord – Täter wird eingewiesen

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Vater und Stiefmutter getötet: 36-Jähriger wird eingewiesen.

Der Mann hatte im Februar Vater und Stiefmutter erstochen. Ein Schwurgericht verfügte die Einweisung in die Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher. Urteil ist rechtskräftig.

Ein 36-Jähriger, der im Februar in Deutsch-Wagram (Bezirk Gänserndorf) in zurechnungsunfähigem Zustand seinen Vater und seine Stiefmutter erstochen sowie seine Ehefrau schwer verletzt hat, wird in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher eingewiesen.
Diese Entscheidung fällte ein Schwurgericht am Montag in Korneuburg nach kurzer Beratung. Sie ist rechtskräftig.

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Hier eines der psychiatrischen Abteilungen wo Mörder oft für Jahre landen.

Vor allem die Ärzte, Pfleger aber auch Therapeuten müssen hier viel leisten und sind gefordert. Müssen auch regelmäßig Berichte ans Gericht schreiben etc.

Auch Zeit im Blick hat damals berichtet.