Nationalrat – Lueger: Kritik an ÖVP – „Dienstrechtnovelle wurde schubladisiert“

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Ehemalige Staatssekretärin Duzdar hat Verbesserungen für Bedienstete bereits verhandelt.

SPÖ-Abgeordnete Angela Lueger übt im Rahmen der Debatte zur Dienstrechtsnovelle heftige Kritik an der ÖVP/FPÖ-Regierung: „Die ehemalige Staatssekretärin Muna Duzdar hat bereits die wichtigen Verbesserungen für unsere Wachebediensteten verhandelt. Leider gab es damals keine Zustimmung der ÖVP. Die ÖVP wollte der ehemaligen Regierung keinen Erfolg mehr gönnen. Das Gesetz wurde schubladisiert“, so Lueger. Deshalb sei es besonders ärgerlich, dass die schwarzblaue Regierung die Novelle heute als ihren Erfolg „abfeiert“

Die Anpassung beim Dienst- und Besoldungsrecht an das Bundesministeriengesetz war notwendig, weil einerseits die Generalsekretäre neu geschaffen wurden. Andererseits, weil die Personalvertretungswahlen einen Verschub innerhalb der Abteilungen hatten. Die SPÖ stimme „selbstverständlich diesen wichtigen und notwendigen Verbesserungen zu, auch in dem Wissen, dass noch vieles offen ist“. Der schwarz-blauen Regierung rief Lueger in Erinnerung, dass es Duzdar war die die Begräbniskosten eines im Dienst verstorbenen Polizisten übernahm. „Diesen Rechtsanspruch hätte es auch schon früher geben könnte. Leider fehlte auch dafür die Zustimmung der ÖVP. Das ist heute anders“, so Lueger.

In ihrer Rede hob Lueger hervor, welche Hilfeleistungen dazuzählen:
Vorschüsse, Schmerzensgeld, Übernahme von Heilkosten, Übernahme von Begräbniskosten. „Als gut und richtig“ bezeichnet die SPÖ-Abgeordnete die Erhöhung des Einsatzzuschlages für Bedienstete im Ausland, ebenso die Familienhospizkarenz.

Hier ein weiterer Bericht zur Dienstrechts – Novelle 2018

Dienstrechts-Novelle 2018 einstimmig vom Nationalrat angenommen.

Mit der Dienstrechts-Novelle 2018 wurden vom Nationalrat heute zahlreiche Detailregelungen für die Beschäftigten im öffentlichen Dienst festgelegt. Die Palette der Neuerungen reicht von einer präziseren Regelung des Geschenkannahmeverbots bis hin zu höheren Zulagen für Einsätze in Krisengebieten. Zudem wird auch Vertragsbediensteten mit der Wiedereingliederungsteilzeit ein schrittweiser Wiedereinstieg ins Berufsleben nach schwerer Krankheit ermöglicht. Die Bestimmungen des Wachebediensteten-Hilfeleistungsgesetzes werden überdies in das Gehaltsgesetz eingegliedert und gelten damit für alle öffentlich Bediensteten

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