Nebengeschäftsausnahmen müssen erhalten bleiben

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“Der Stromhandel darf hinsichtlich der Liquiditätsvorgaben nicht wie ein Bankgeschäft bewertet werden”.

Die freiheitliche EU-Abgeordnete Dr. Barbara Kappel fordert angesichts der Überprüfung der “Markets in Financial Instruments Directive” MiFID durch die Europäische Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde (ESMA) die Beibehaltung der Nebengeschäftsausnahmen für die produzierende Industrie und insbesondere die Energiewirtschaft. Der Stromhandel darf auch in Zukunft nicht wie ein Bankgeschäft bewertet werden, denn das würde hinsichtlich der Liquiditätsvorgaben zu massiven Wettbewerbsverzerrungen in der österreichischen und europäischen Energiewirtschaft führen”, sagt Kappel.

Geplant sei derzeit im Zuge der MIFIT-Novellierung, bestimmte Nebengeschäfte von produzierenden Betrieben wie Bankgeschäfte zu bewerten. Das erfordere eine entsprechende Eigenkapitalunterlegung in Form von Liquidität, wobei die Kapitalausstattung der produzierenden Wirtschaft eine andere sei als die von Banken. “Bei Betrieben der Energiewirtschaft würde dies bedeuten, dass beispielsweise Kraftwerke nicht als Vermögenswerte anzurechnen sind”, so Kappel.

Wenn sich die EU-Kommission für die Umsetzung von MiFID II in der jetzt vorliegenden Form entscheide, würde das bedeuten, dass einzelne Wirtschaftsbereiche wie die Energiewirtschaft ihre Marktaktivitäten massiv reduzieren bzw. Handelstätigkeiten nicht mehr in Europa stattfänden. “Das wäre nicht nur wettbewerbsschädigend, sondern stünde diametral im Gegensatz zu den Zielen, Wachstum und Beschäftigung zu schaffen”, sagt Kappel.

Quelle
Redaktionelle Adaption einer per APA-OTS verbreiteten Presseaussendung.