Am gestrigen 1. Jänner 2019 ist eine grundlegende Neuordnung des österreichischen Einlagensicherungssystems in Kraft getreten.
Die bisher bestehenden fünf sektoralen Einlagensicherungseinrichtungen wurden auf zwei Einrichtungen zusammengeführt: die zu bei der Wirtschaftskammer Österreich eingerichtete Einlagensicherung AUSTRIA GesmbH, sowie die Sparkassen Haftungs GmbH.
Fitnessprogramm für neue Einlagensicherung
Die Österreichische Finanzmarktaufsichtsbehörde (FMA) ist laut Einlagensicherungs- und Anlegerentschädigungsgesetz (ESAEG) zuständige Behörde für die Aufsicht über die Einlagesicherungseinrichtungen in Österreich. Sie hat im vergangenen Jahr eng mit den bisher bestehenden und zukünftigen Trägern der Einlagensicherung, sowie der Oesterreichischen Nationalbank (OeNB) zusammengearbeitet, um die Umstellung auf das das neue System bestmöglich vorzubereiten. Neben der laufenden Überprüfung des Fortschritts der Vorbereitungen haben FMA und OeNB mehrere Vor-Ort-Prüfungen durchgeführt. „Die Einlagensicherung ist ein Stabilitätsanker für den gesamten Finanzmarkt. Banken und Kunden müssen sich auf ihre Funktionsfähigkeit verlassen können.
Damit das neue System diese Rolle übernehmen kann, haben wir ihm im Jahr 2018 ein intensives Fitnessprogramm verordnet“, heißt es dazu seitens der FMA-Vorstände Helmut Ettl und Klaus Kumpfmüller, die mit Blick auf die FMA-Aufsichtsschwerpunkte für das Jahr 2019 ergänzen: „Dieses Programm wird auch im neuen Jahr weiterlaufen. Wir werden vor allem überprüfen, ob die neuen Einlagensicherungseinrichtungen in der Lage sind, im Sicherungsfall Einleger rasch und ohne Komplikationen entschädigen zu
Durch die Einlagensicherung sind Kundeneinlagen bis zu einer Höhe von € 100.000 pro Einleger und pro Bank gesetzlich garantiert. Derzeit ist das Einlagensicherungssystem in Österreich mit insgesamt ca. € 670 Mio. dotiert. Wenn im Juni 2024 der Vollausbau erreicht ist werden im System, also allen Einlagensicherungseinrichtungen zusammen, 0,8% der gedeckten Einlagen der österreichischen Banken vorhanden sein. Nach derzeitigem Stand wären das rund € 1,7 Mrd.
Sowohl die mit Jahresbeginn 2018 neu gegründete Einlagensicherung AUSTRIA GesmbH als auch die Sparkassen-Haftungs GmbH hatten im Jahr 2018 umfangreiche organisatorische Voraussetzungen für die Umstellung zu schaffen. Unter anderem mussten ihre Geschäftsleiter bei der FMA nachweisen, dass sie für ihre neue Funktion fit & proper sind. Zudem musste ein adäquates Frühwarnsystem für potenzielle Krisenfälle von Mitgliedern etabliert werden. Mit Jahresbeginn hat die Einlagensicherung AUSTRIA GesmbH ihre Funktion aufgenommen. Die Einlagensicherungsfonds der bisherigen Einrichtungen werden mit diesem Stichtag an sie übertragen. Einzig der Sparkassensektor wird die Sparkassen-Haftungs GmbH weiterhin als eigenständige Einrichtung betreiben. Dies ist möglich, weil auf Basis ESAEG das im Rahmen der Erste Group bestehende institutionelle Sicherungssystem von der FMA als Einlagensicherungssystem anerkannt wurde.können.“
Nächster Schritt Europäisches Einlagensicherungssystem?
Die Neuordnung in Österreich ist ein Ausfluss aus der Europäischen Richtlinie über Einlagensicherungssysteme aus dem Jahr 2014. Mit dieser Richtlinie wurden in der Europäischen Union (EU) die Rahmenbedingungen für nationale Einlagensicherungssysteme harmonisiert. Im Euroraum ist diese Harmonisierung als Zwischenschritt auf dem Weg zu einem gemeinsamen, integrierten Einlagensicherungssystem zu sehen. Dieses System soll im Rahmen der Europäischen Bankenunion die bereits existierende erste und zweite Säule – den um die Europäische Zentralbank (EZB) aufgebauten einheitlichen Aufsichtsmechanismus für Banken und den in Brüssel angesiedelten einheitlichen Abwicklungsmechanismus – als dritte Säule vervollständigen.
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