Insolvenz Air Berlin / NIKI: Landgericht Berlin erklärt deutsche Gerichtsbarkeit für Insolvenzverfahren von NIKI für unzuständig
Heute Nachmittag hat das Landgericht Berlin der Beschwerde des Fluggastportals FairPlane stattgegeben und seine Zuständigkeit für das Hauptverfahren der Insolvenz von NIKI abgelehnt. Damit ist nun das Landesgericht Korneuburg am Zug. Hier hatte FairPlane die Eröffnung der NIKI-Insolvenz beantragt. Bereits heute hat dazu eine Verhandlung stattgefunden. FairPlane erwartet zeitnah eine Entscheidung des Gerichts und die Einsetzung eines Masseverwalters.
„Wir begrüßen diese Entscheidung, denn getrennte Verfahren von Air Berlin in Deutschland und NIKI in Österreich verhindern einen Interessenskonflikt des Masseverwalters und eine mögliche Verkleinerung der Masse von NIKI – denn einer der größten Schuldner von NIKI ist Air Berlin“, so FairPlane-Geschäftsführer Andreas Sernetz.
Mit der Meinung, dass das Verfahren nach Österreich gehört, ist FairPlane nicht alleine. Immer wieder äußerten sich Gläubigerschutzvertreter und Juristen teils offen (Der Standard vom 15.12.2017), teils unter vorgehaltener Hand (Austrian Aviation Net vom 15.12.2017) sehr kritisch zu der Einschätzung, dass das Insolvenzverfahren für NIKI in Deutschland abzuhandeln wäre.
Keine Gefährdung für den Verkauf von NIKI
Ein Insolvenzverfahren in Österreich gefährdet den Deal mit IAG nicht. Sobald das Insolvenzverfahren für NIKI in Österreich stattfindet, kann der Masseverwalter den in Berlin beschlossenen Deal mit IAG/Vueling ebenso bestätigen und die weitere Umsetzung verfolgen. Außerdem sind durch die Verlängerung der Frist durch den österreichischen Infrastrukturminister die Start- und Landerechte für die kommenden drei Monate gesichert.
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