ÖAMTC erinnert: Digitale Vignette spätestens am 14. Jänner kaufen

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Gültigkeit tritt erst am 18. Tag nach Kauf in Kraft

Statt der Klebevignette bietet die ASFINAG seit heuer eine digitale Vignette an. “Wer plant, eine digitale Vignette zu kaufen, sollte beachten, dass diese aufgrund des Rücktrittsrechts bei Online-Käufen erst am 18. Tag nach dem Kauf gilt. Das bedeutet: Wer ab 1. Februar eine gültige digitale Jahresvignette 2018 haben möchte, muss diese spätestens am 14. Jänner kaufen”, macht ÖAMTC-Juristin Ursula Zelenka aufmerksam. Die digitale Vignette kann online ausschließlich über das Mautsystem der ASFINAG erworben werden.

Die digitale Vignette gibt es genau wie die Klebevignette für zehn Tage, zwei Monate oder ein Jahr. Der Preis für die digitale Variante ist gleich hoch wie für die geklebte. Bei der digitalen Vignette wird das Kennzeichen registriert. “Die automatische Kennzeichenerfassung bietet u.a. den Vorteil, dass im Falle eines Scheibenbruchs keine Ersatzvignette mehr nötig ist. Besitzer von Wechselkennzeichen benötigen außerdem nicht mehr für jedes Fahrzeug eine eigene Vignette”, erklärt die ÖAMTC-Juristin. Im Fall eines Totalschadens oder Diebstahls kann kostenlos eine Umregistrierung auf ein neues Kennzeichen vorgenommen werden. In der online für jeden zugänglichen Vignettenevidenz kann man durch Eingabe des Kennzeichens einsehen, ob ein Fahrzeug (z.B. Mietwagen) über eine digitale Vignette verfügt.

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