ÖVP-Reaktion auf Rechnungshof-Anzeigen typisch: Andere anpatzen, nichts aufklären“

SPÖ
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Parteifinanzen – Drozda: „ÖVP-Reaktion auf Rechnungshof-Anzeigen typisch: Andere anpatzen, nichts aufklären“

ÖVP soll Dreckkübelei und gekaufte Politik endlich beenden – Keine unzulässigen Spenden bei SPÖ – „Werden unsere Rechtsansicht gegenüber Parteisenat darlegen“

Spender, Sponsoren und Speck für Kurz

Rechnungshof zeigt ÖVP und SPÖ an

SPÖ-Bundesgeschäftsführer Thomas Drozda hat heute, Freitag, scharfe Kritik an der ÖVP-Reaktion auf die Rechnungshof-Anzeigen gegen die Kurz-Partei geübt. „Der Rechnungshof hat heute das lange Sündenregister der ÖVP aufgelistet – angefangen von der massiven Überschreitung des gesetzlichen Wahlkampfkostenlimits, über ominöse Vereinskonstruktionen und unzulässig angenommene Spenden bis hin zu intransparenten Stückelungen von Großspenden und der mutmaßlichen Verwendung von Landesförderungen für den Wahlkampf des mittlerweile zurückgetretenen ÖVP-Kandidaten und Kurz-Unterstützers Schrott. Der Rechnungshof bringt deshalb auch eine Reihe von Anzeigen gegen die ÖVP ein. Die Reaktion der ÖVP auf diese Anzeigen ist charakteristisch für den schlechten Stil der Türkisen. Statt für lückenlose Aufklärung zu sorgen und offene Fragen zu beantworten, packt die ÖVP erneut ihre Schmutzkübel aus, wirft mit Dreck um sich und patzt andere an“, sagte Drozda.

Im Unterschied zur ÖVP gehe es der SPÖ nicht um Anpatzen und Dreckwerfen, sondern um Klarstellungen gegenüber dem Rechnungshof und volle Transparenz gegenüber dem Unabhängigen Parteien-Transparenz-Senat. „Wir haben unsere Rechtsansicht klar und deutlich gegenüber dem Rechnungshof dargelegt und werden dies auch dem Parteiensenat gegenüber tun. Bei der SPÖ gibt es keine unzulässigen Spenden. Weder FSG noch PVÖ haben im Wahlkampf unzulässige Spenden an die SPÖ entrichtet oder Aktivitäten durchgeführt, die in den Wahlkampfkosten zu berücksichtigen gewesen wären“, sagte Drozda.

Auch hinsichtlich des ‚Europacamps‘ liegt keine unzulässige Sachleistung vor, betonte Drozda. „Zu den Vorhalten des Rechnungshofes ist festzuhalten, dass keine Annahme von nach dem Parteiengesetz unzulässigen Sachleistungen vom Land Oberösterreich durch die SPÖ oder die Sozialistische Jugend erfolgt ist“, so Drozda. Der SPÖ-Bundesgeschäftsführer unterstrich weiters, dass es sich beim betreffenden Pachtzins wirtschaftlich um eine vom Land Oberösterreich gewährte Förderung zum Zwecke der Jugendwohlfahrt handelt, da die Nutzung des Pachtgegenstandes für das Europalager der Sozialistischen Jugend Bedingung des Vertrages ist. „Denn im Kaufvertrag wurde die Einräumung eines Bestandsrechts an die Sozialistische Jugend gegen einen festgesetzten Anerkennungszins ausdrücklich zur Bedingung der Verkäufer erhoben. Hinsichtlich des Pachtgrundes der SJ erfolgte keine freiwillige Leistung des Landes Oberösterreich, da diese Verpachtung aufgrund der diesbezüglichen Bedingung der Verkäufer vom Land Oberösterreich verpflichtend zu übernehmen war“, so Drozda

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