
Von Patientenhölle schreiben Medien.
Ärzte als gefallene Engel in die Hölle. Die unfähige Politik führt dazu.
Sterben statt weiterkämpfen, auch bei ihnen war es so, doch dann kam Polizei und Rettung und
Polizei und Rettung störten assistierten Suizid durch Wiederbelebungsversuche
Volksanwalt Achitz: Klare Regelungen bei Vorliegen einer Sterbeverfügung erforderlich
Quelle, Zitat Exxpress – 3.178 Beschwerden in Wien – von verschobenen Operationen über fehlende Versorgung bis hin zu dramatischen Fällen von Long-Covid-Betroffenen.
Volksanwalt Achitz: Klare Regelungen bei Vorliegen einer Sterbeverfügung erforderlich
Eine Frau hatte sich zum Suizid entschlossen und eine Sterbeverfügung errichten lassen. Als sie das legal bezogene tödliche Medikament bereits eingenommen hatte und im Sterben lag, erschien die Polizei. Obwohl sie von einem anwesenden Mann auf die Sterbeverfügung aufmerksam gemacht wurde, starteten die Polizisten Wiederbelebungsversuche. Ihre Pflicht sei, Leben zu retten. Amtliche Informationen zum Sterbeverfügungsgesetz seien ihnen nicht bekannt.
Kurz danach trafen Rettungssanitäter und ein Notarzt ein und lösten die Polizisten bei der Herzdruckmassage ab. Der Mann übergab die Sterbeverfügung und machte erneut Angaben zum eingenommenen Medikament. Ungeachtet seines Protests schafften die Sanitäter einen Defibrillator herbei und setzten mit dem Notarzt Reanimationsmaßnahmen solange fort, bis sämtliche Signale am EKG erloschen.
Man kann den Sanitätern persönlich keinen Vorwurf machen, sagt Volksanwalt Bernhard Ac…