Wenn der Staat Förderungen, Beihilfen, Zuschüsse und Boni wie den Handwerkerbonus vergibt, ist das oft an viele Voraussetzungen gebunden, wodurch deren Wirkung auch mal an der Zielgruppe vorbeigeht. Die Marketinggenies aus den Amtsstuben basteln also oft Förderungen mit Überforderung der angeblich Begünstigten.
Das ist beim Handwerkerbonus nicht viel anders. Diesen kann man ja seit Mitte Juli 2024 über die Site handwerkerbonus.at rückwirkend für alle Handwerksleistungen ab dem 1. März 2024 zu beantragen. Während das, für zu viele Menschen etwas umständliche beantragen klappt, kann es außerdem vorkommen, dass die Mühe umsonst war.
Amtsschimmel nervt Unternehmer und deren Kunden
Denn derzeit werden immer mehr abgelehnte Fälle bekannt, wo die Antragsteller mit absurden Begründungen zu einer neuerlichen Antragstellung genötigt werden.
Und womit man auch die Betriebe, welche die Leistungen ausführten, zu unsinnigen Änderungen ihrer Buchführung und gewohnten Rechnungslegung zwingt.
Wenn einer der Vertragspartner aus der Reihe tanzt und nicht mit dem Amtsschimmel konform geht, bekommt er/sie/es Probleme:
- Der Unternehmer, welcher sich weigert, seine altbewährten Arbeitsabläufe umzukrempeln, wird (im Namen des Amtes) vom Endkunden sekkiert, die Rechnung “richtig” zu erstellen.
- Der Endkunde, der nach komplizierten ausfüllen, hochladen, bestätigen des Antrags wegen einer “falschen” Rechnung oder aus anderen, fadenscheinigen Gründen abgelehnt wird.
Schon einige Wochen, bevor eine Tageszeitung so einen Fall kolportierte(*), bekamen wir auch einen ähnlichen, aber noch absurderen Fall zugetragen.
Teilzahlungssumme nicht akzeptiert: “Stellen Sie einen neuen Antrag”
Ein Leser teilte uns folgendes mit:
Ich habe am 26.07.2024 einen Antrag bei www.Handwerkerbonus.gv.at eingebracht und mitgeteilt, dass ich die Rechnung von über 700 Euronen auf Teilzahlung bezahle. Dies ist mit dem Installateur vereinbart und genehmigt worden. Die Reparatur war übrigens sehr dringend, Grund eine Heizung, die enorm Wasser verlor!
Der Betrieb hat auch eine regelkonforme Rechnung mit getrennter Ausweisung der Arbeitszeit gstellt.
Doch trotz aller Nachweise, also Scans und mittels sogenannter “Screenshots” der im E-Banking befindlichen Belege waren die nicht fähig die Summen richtig zu addieren. Scheint als ob eine kleine (Rundungs?) Diskrepanz zwischen meiner gerundeten Angabe der Gesamtsumme und der Summe der belegten Teilzahlungen zu einer Ablehnung führte.
Man schrieb mir also rund 6 Wochen nach dem Antrag, dass ich einen neuen stellen soll!
Mein Einwand, diesen laufenden Antrag einfach zu berichtigen, wurde auch abgelehnt.
Hier wäre also auch eine Reparatur angesagt! Oder sind diese Amtsschimmel so ge- und beschädigt, dass das nicht mehr geht?
*) Kein Link, weil wenn die Zeitung deswegen eins auf die Krone, äh Dach bekommt, ist der Link ohnehin weg, weil man den Schwanz vor den Rechtsverdrehern einzieht, welche die zu offene Meinung anklagen – und ihr (Un)Recht bekommen. Also ersparen wir uns wieder einen 404 Link …