Polizeibefugnisse selbst nach Rückzug der Regierung zu weitreichend

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Betretungsbefugnisse der Polizei müssen zumindest zeitlich befristet werden

„Die SPÖ kann heute einen wichtigen Erfolg verbuchen. Die Schnüffelfantasien im privaten Wohnbereich hat die Regierung auf unseren Druck aus dem Abänderungsantrag zum Epidemie-Gesetz gestrichen. Das ist gut aber noch nicht ausreichend“, erklärt der stv. SPÖ-Klubvorsitzende Jörg Leichtfried heute gegenüber dem SPÖ-Pressedienst. „Der Antrag sollte komplett von der Tagesordnung genommen und in Begutachtung gebracht werden. Selbst ohne den privaten Wohnraum sieht die Änderung weitreichende Betretungsrechte für die Polizei vor und das immer noch unbefristet. Es ist völlig inakzeptabel, dass ÖVP und Grüne hier weiter schlimmste Überwachungspolitik betreiben wollen. Das allermindeste ist die Befristung bis zum Ende der Pandemie, sonst muss man sich sehr ernsthaft fragen, was Türkis-Grün mit dieser ‚Seuchenpolizei‘ eigentlich umsetzen möchte. Nicht einmal die Polizei selbst möchte diesen Kranz umgehängt bekommen, die FSG-Polizeigewerkschafter lehnen diese Gesetzesänderung klar ab.“

Die Regierung wollte morgen einen Abänderungsantrag zum Epidemie-Gesetz beschließen, der der Polizei weitreichende Betretungsrechte – bis in den privaten Wohnraum hinein – gegeben hätte. Auf Druck der SPÖ wurde zumindest der private Wohnraum noch ausgenommen. Der SPÖ geht die Abänderung jedoch immer noch zu weit, sie fordert zumindest eine Befristung bis zum Ende der Pandemie.

 

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