Privatkonkurs für ehemalig Selbstständige oft unmöglich

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110.000 Personen bräuchten einen Privatkonkurs, aber jährlich nur knapp 10.000 können aufgrund der Gesetzeslage diese Chance auf einen wirtschaftlichen Neustart nutzen.

Wien, 5. September 2016) Gescheiterte Selbstständigkeit ist laut Statistik des Kreditschutzverbandes KSV der häufigste Grund für einen Privatkonkurs. Doch was bedeutet das? „Aus Sicht eines Inkassobüros und Gläubigerschutzverbandes macht es natürlich Sinn, Konkurs-Ursachen zu analysieren. Aus sozialpolitischer Sicht ist es allerdings wichtig, auf jene rund 100.000 Menschen nicht zu vergessen, die trotz Überschuldung nicht in Privatkonkurs gehen können. Diese scheinen in einer derartigen Statistik gar nicht auf“, sagt Clemens Mitterlehner, Geschäftsführer der Dachorganisation der staatlich anerkannten Schuldenberatungen, ASB Schuldnerberatungen GmbH (asb). „Aus unserer Sicht ist es daher weitaus aussagekräftiger, sich die generellen Gründe für Überschuldung anzusehen“, so Mitterlehner. Hier steht an erster Stelle mit 35% „Arbeitslosigkeit und Einkommensverschlechterung“, gefolgt von „gescheiterter Selbstständigkeit“ mit 20%. Das Fatale: Beide Gruppen haben bei der derzeitigen Gesetzeslage große Schwierigkeiten, in den Privatkonkurs gehen zu können.

“Scheitern, ist in Österreich nicht schwer”, die Opposition, NEOS und FPÖ singen davon ein Lied. Diese Regierung, ohne Neuwahlen ist nur noch Stillstand.

Privatkonkurs neu regeln

Wer Privatinsolvenz anmeldet, hat bereits eine wesentliche Hürde geschafft und gute Chancen, nach sieben Jahren schuldenfrei zu sein. Es ist ein harter Weg, aber er ist zu schaffen. Anders bei jenen, die so hoch überschuldet sind oder ein so geringes Einkommen haben, dass sie die gesetzlich vorgeschriebene Mindestquote von zehn Prozent nicht erfüllen können. Ihnen bleibt der Privatkonkurs von vornherein verwehrt. Gerade bei gescheiterten Selbstständigen, die in der Regel überdurchschnittlich hohe Schulden haben, trifft dies oft zu. Oder bei überschuldeten Arbeitslosen aufgrund ihres geringen Einkommens. Seit Jahren ist daher die zentrale Forderung der Schuldenberatungen, den Privatkonkurs zu reformieren. „Wir setzen uns für jene Menschen ein, denen ein notwendiger Privatkonkurs derzeit gesetzlich verwehrt bleibt“, so Mitterlehner.

Quelle
Redaktionelle Adaption einer per APA-OTS verbreiteten Presseaussendung.