„Wir hatten keine andere Wahl“
Die Männer hatten einander 2015 im Gefängnis kennengelernt – laut dem 47-Jährigen befanden sie sich im offenen Vollzug.
Beide hatten laut ihren Aussagen wegen ihrer Drogenprobleme Schulden angehäuft.
Da sie das Geld innerhalb einer bestimmten Frist zurückzahlen mussten, beschlossen sie, einen mehrtägigen Freigang für einen Banküberfall in Österreich zu nutzen. „Wir hatten keine andere Wahl, sonst hätten unsere Familienmitglieder Schwierigkeiten bekommen“, meinte der 47-Jährige.
Aufgrund der Autobahnnähe bekamen sie den Tipp, den Überfall in St. Pölten zu verüben.
Als „besonders verwerflich“ wurde die Tat während eines Haftausgangs angesehen, sagte der Richter in der Schöffenverhandlung. Das Urteil ist nicht rechtskräftig, weil sowohl Staatsanwaltschaft als auch die beiden Verteidiger Strafberufung anmeldeten.