Raub vorgetäuscht

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Nachtrag zur Presseaussendung vom 8. November 2015 – Raub von 80.000 Euro – Klärung
Der ungarische Autohändler, der am 7. Oktober 2015 die Anzeige wegen Raubes durch zwei unbekannte Täter erstattete, konnte nach umfangreichen Erhebungen überführt werden, die behauptete Tat wissentlich vorgetäuscht zu haben.
Der Beschuldigte gab damals bei seiner Vernehmung als Opfer an, ziellos durch die Gegend gefahren zu sein, um nach zum Verkauf angebotenen Autos Ausschau zu halten. Zu diesem Zweck deponierte er im Fahrzeug einen Bargeldbetrag von ca. 80.000 Euro. Schließlich sei er plötzlich auf einer abgelegenen Waldstelle in St. Valentin bei Verrichtung seiner Notdurft von 2 unbekannten Männern mit einem Messer überfallen worden. Während er von einem Täter mit einem Messer am Hals verletzt wurde sei, hätte der zweite Täter den Bargeldbetrag gestohlen. Anschließend seien die Täter in unbekannte Richtung geflohen.
Im Zuge intensiver Recherchen von Bediensteten der Polizeiinspektion St. Valentin und von Beamten des Landeskriminalamtes Niederösterreich, Ermittlungsbereich Raub, und aufgrund der gesammelten Beweislage ( Auslandsschriftverkehr, Einholung eines gerichtsmedizinischen Gutachtens, Rufdatenauswertungen etc.) sowie einschlägiger Vormerkungen des Beschuldigten in Ungarn konnten die Angaben des Beschuldigten widerlegt und der Staatsanwaltschaft St. Pölten angezeigt werden.
Der Beschuldigte ist nicht im österreichischen Bundesgebiet aufhältig, weshalb die Staatsanwaltschaft St. Pölten bei den ungarischen Behörden einen Antrag auf Übernahme der Strafverfolgung gestellt hat.

Die Fahndung nach dem Fluchtfahrzeug Alfa Romeo 156, silber lackiert, ohne Kennzeichen sowie den beiden unbekannten Tätern wird somit widerrufen.

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