Registrierkassenpflicht – Ende der Schonzeit

Straffreiheit gibts nur wenn Lieferung der Registrierkasse verzögert wurde

Registrierkasse
Registrierkasse | nosheep / Pixabay

Kein Scherz – Ab 1. April 2017 müssen Registrierkassen alle Vorgaben erfüllen. Welche das sind und was einem bei Nichteinhaltung der allseits beliebten Vorschrift blüht, lesen Sie hier.

Frist zur vollständigen Umsetzung der Registrierkassenpflicht endet am 31.3.2017

Die WKO scheibt dazu: Die Registrierkassenpflicht und Belegerteilungsverpflichtung wurde mit 1.1.2016 eingeführt und gilt für alle Unternehmen, deren Jahresumsatz je Betrieb 15.000 Euro sowie die Barumsätze dieses Betriebes 7.500 Euro im Jahr überschreiten.

Im letzten Umsetzungsschritt müssen nun bis 31.3.2017 folgende Maßnahmen getroffen werden:

  • Alle bisher verwendeten Registrierkassen benötigen ein Update auf die Vorschriften der RKSV (Registrierkassen-Sicherheitsverordnung).
  • Zusätzlich brauchen alle Unternehmen eine oder mehrere Signaturerstellungseinheiten (Registrierkassen-Chip).
  • Sowohl die Registrierkasse mit dem aktuellen Update als auch der Registrierkassen-Chip muss auf FinanzOnline angemeldet werden.
  • Abschließend wird der Startbeleg des Kassensystems mittels einer App des BMF elektronisch überprüft.

Sollten einzelne Unternehmen diesen Termin trotz rechtzeitiger Bestellung nicht einhalten können, gilt Folgendes: Der grundsätzliche Strafrahmen beträgt bis zu 5.000 Euro!

Straffreiheit ist möglich, wenn:

… der Registrierkassenlieferant trotz Bestellung bis Mitte März nicht liefern konnte.

Konkret wird dann keine Finanzstrafe verhängt, wenn das Unternehmen über eine Registrierkasse verfügt, die der Kassenrichtlinie entspricht und mit dieser die Einzelaufzeichnungspflicht und Belegerteilungspflicht erfüllt.

Wenn Belege über die getätigten Barumsätze lückenlos erteilt werden und nachgewiesen bzw. zumindest glaubhaft gemacht werden kann, dass das Unternehmen die RKSV-konforme Beschaffung und/oder die Umrüstung der Registrierkasse(n) bei einem Kassenhersteller oder einem Kassenhändler bis Mitte März 2017 beauftragt hatte, sodass die Säumnis nicht in der Verantwortung des Unternehmens selbst gelegen ist.

Lieferengpässe bei Herstellern

Wir sehen in der Branche große Anstrengungen, um den neuen Anforderungen zu entsprechen. Jedoch kommen Lieferanten kaum mit der Bearbeitung der Anfragen nach. Wir wissen von einigen Lieferengpässen, weshalb der 1. April bestimmt nicht von allen Betrieben eingehalten werden kann. Umso wichtiger ist es, in der vom Finanzministerium eingeräumten Übergangsphase, die Beratung in den Vordergrund zu stellen und gewissenhaft wirtschaftende Unternehmer nicht zu bestrafen“, so Rainer Will, Geschäftsführer des Handelsverbandes.

Alle Information über das Ersatzverfahren für die Registrierung von manipulationssicheren Registrierkassen gibt es bei der Registrierkassenhotline des Finanzministeriums unter der Telefonnummer 050 233 799.

Quelle
Link zum Originalartikel, bzw. zur Quelle des hier zitierten, adaptierten bzw. referenzierten Artikels (Keine Haftung bez. § 17 ECG)


Disclaimer

  • Wir verweisen hiermit auf den Ausschluss der Verantwortlichkeit bei Links und betonen ausdrücklich, dass wir die im Abs. 1 des § 17 ECG genannte Überprüfung etwaiger Rechtswidrigkeit im verlinkten Inhalt nicht immer gewährleisten können.
  • Der Betreiber und die Autoren dieser Website sind weder Juristen, noch beschäftigen sie solche, dürfen und können daher keine Rechtsgutachten über externen Content erstellen.
  • Der Pflicht gem. Abs. 2, § 17 ECG kommen wir erst nach Einlangen qualifizierter Hinweise der Justizbehörden nach. Dennoch beachten wir auch Hinweise daran beteiligter jur. wie phys. Personen und versuchen objektiv zu bleiben.
  • Artikel, Beiträge, Seiten usw. sind mit Quellangaben versehen, soweit diese bekannt und nötig sind. Dabei gibt es 4 Abstufungen:
    - "APA-OTS-Originaltext Presseaussendung unter ausschließlicher inhaltlicher Verantwortung des Aussenders!" bedeutet, dass diese Veröffentlichung kein von uns produzierter redaktioneller Content ist, sondern eine Verteilung im Sinne des APA Disclaimers (§ 17 ECG muss hier also nicht explizit angegeben werden).
    - "Link zum Originalartikel, bzw. zur Quelle des hier zitierten, adaptierten bzw. referenzierten Artikels (Keine Haftung bez. § 17 ECG)" besagt das Gleiche wie oben, gilt aber für allen Content, welcher nicht, oder nicht nur von APA-OTS kommt. Hier dürfen auch eigene Einleitungen, Anmerkungen und Fußnoten dabei sein. (§ 17 ECG gilt dennoch)
    - "Redaktionelle Adaption einer per APA-OTS verbreiteten Presseaussendung." heißt, dass von APA-OTS verbreiteter Content von uns in weiten Teilen verändert, angepasst, ergänzt wurde. Hier deklarieren wir keinen vollen Haftungsausschluss für den gesamten Content des jeweiligen, so gekennzeichneten Artikels. (§ 17 ECG gilt aber weiterhin für Aussagen des Urhebers.)
    - "Quelle wird teilweise genannt, aber aus rechtlichen Gründen (§ 17 ECG) nicht verlinkt" bedeutet, dass die Quelle zwar genannt wird oder werden musste, wir aber aufgrund der nicht möglichen Prüfung auf rechtliche Korrektheit, Wahrheit des externen Inhalts keinen Link setzen.
  • Wir sind nicht verantwortlich für die Offenlegung persönlicher Daten beteiligter jur. wie phys. Personen in und auf verlinkten Webseiten, sowie in den URLs und deren Linktext.
  • Ebenso teilen wir nicht zwingend deren Ansichten, sondern machen die Unschuldsvermutung für alle jur. wie phys. Personen und alle Vorwürfe gegen jene geltend. Dies gilt insbesondere für die eigene Berichterstattung, welche nach dem öst. Mediengesetz erfolgt, soweit wir als Nicht-Juristen dieses verstehen.
  • Wir stehen nicht in (ge)werblichen Zusammenhang mit uo. zu den Betreibern der verlinkten Webseiten.
  • Etwaige Empfehlungen in diesem Bericht sind keine Rechtsberatung!
  • Der Begriff "Abmahnanwalt" bezeichnet Juristen, welche überwiegend u.o. ausschließlich von (meist ungerechtfertigten, überzogenen, rechtlich fragwürdigen) Abmahnungen leben und soll keine Herabwürdigung von Kanzleien darstellen, welche dies innerhalb gesetzlich verankerter Regeln tun.
  • Jener Disclaimer soll sich nicht über gültiges Recht hinwegsetzen und hat aufgrund der nicht Vertrags-gebundenen Wirksamkeit hpts. informativen Charakter.
  • Bitte beachten Sie in dem Zusammenhang auch unsere AGB.