„Rot.Licht-Partei“ Österreichs? Kommt eine neue Partei nach der Bierpartei?

Korrupt
Foto: geralt / Pixabay License

Die aktuelle Partei sei zum Schämen so der Gründer der „Rot.Licht-Partei“!

„Wir brauchen Widerstand und dies immer mehr“! Sagt dieser zusätzlich. Er sei bereit dazu.

Quelle, Zitat, Kronen Zeitung: „Im Moment gehen alle, ob Unter- oder Mittelschicht, Arbeiter oder Unternehmer, Dank unserer Stillstandsregierung den Bach runter. Da geht es nicht mehr um Work-Life-Balance, da geht es ums Überleben!“

„Jeder weiß, nur keiner tut“
Das Rotlicht-Partei-Programm: „Streichel-Stopp bei Energiekonzernen (Stichwort Preisbremse). Zudem müssen Klein- und Mittelbetriebe endlich wieder gestärkt und entlastet werden. Sonst gehen wir ganz rasch unter.

„Wir zahlen genug Steuern und der Finanzminister nimmt diese gerne“!

„Jeder weiß, nur keiner tut“
Das Rotlicht-Partei-Programm: „Streichel-Stopp bei Energiekonzernen (Stichwort Preisbremse). Zudem müssen Klein- und Mittelbetriebe endlich wieder gestärkt und entlastet werden. Sonst gehen wir ganz rasch unter.

Das bla, bla der üblichen Parteien.

SPÖ-Holzleitner: Armut langfristig verhindern

Wo bleibt die Unterhaltsgarantie?

„Nur mit einem starken Sozialstaat können wir Armut in Österreich wirklich verhindern“, so SPÖ-Frauenvorsitzende Eva-Maria Holzleitner. „Auf starken Druck von NGOs, Gewerkschaften und der SPÖ hat die Regierung heute einen Schritt gesetzt, um Armut ein wenig abzumildern. Notwendig sind aber strukturelle Maßnahmen“, so SPÖ-Frauenvorsit…

Quelle
Redaktionelle Adaption einer per APA-OTS verbreiteten Presseaussendung.

Quelle
APA-OTS-Originaltext Presseaussendung unter ausschliesslicher inhaltlicher Verantwortung des Aussenders!


Disclaimer

  • Wir verweisen hiermit auf den Ausschluss der Verantwortlichkeit bei Links und betonen ausdrücklich, dass wir die im Abs. 1 des § 17 ECG genannte Überprüfung etwaiger Rechtswidrigkeit im verlinkten Inhalt nicht immer gewährleisten können.
  • Der Betreiber und die Autoren dieser Website sind weder Juristen, noch beschäftigen sie solche, dürfen und können daher keine Rechtsgutachten über externen Content erstellen.
  • Der Pflicht gem. Abs. 2, § 17 ECG kommen wir erst nach Einlangen qualifizierter Hinweise der Justizbehörden nach. Dennoch beachten wir auch Hinweise daran beteiligter jur. wie phys. Personen und versuchen objektiv zu bleiben.
  • Artikel, Beiträge, Seiten usw. sind mit Quellangaben versehen, soweit diese bekannt und nötig sind. Dabei gibt es 4 Abstufungen:
    - "APA-OTS-Originaltext Presseaussendung unter ausschließlicher inhaltlicher Verantwortung des Aussenders!" bedeutet, dass diese Veröffentlichung kein von uns produzierter redaktioneller Content ist, sondern eine Verteilung im Sinne des APA Disclaimers (§ 17 ECG muss hier also nicht explizit angegeben werden).
    - "Link zum Originalartikel, bzw. zur Quelle des hier zitierten, adaptierten bzw. referenzierten Artikels (Keine Haftung bez. § 17 ECG)" besagt das Gleiche wie oben, gilt aber für allen Content, welcher nicht, oder nicht nur von APA-OTS kommt. Hier dürfen auch eigene Einleitungen, Anmerkungen und Fußnoten dabei sein. (§ 17 ECG gilt dennoch)
    - "Redaktionelle Adaption einer per APA-OTS verbreiteten Presseaussendung." heißt, dass von APA-OTS verbreiteter Content von uns in weiten Teilen verändert, angepasst, ergänzt wurde. Hier deklarieren wir keinen vollen Haftungsausschluss für den gesamten Content des jeweiligen, so gekennzeichneten Artikels. (§ 17 ECG gilt aber weiterhin für Aussagen des Urhebers.)
    - "Quelle wird teilweise genannt, aber aus rechtlichen Gründen (§ 17 ECG) nicht verlinkt" bedeutet, dass die Quelle zwar genannt wird oder werden musste, wir aber aufgrund der nicht möglichen Prüfung auf rechtliche Korrektheit, Wahrheit des externen Inhalts keinen Link setzen.
  • Wir sind nicht verantwortlich für die Offenlegung persönlicher Daten beteiligter jur. wie phys. Personen in und auf verlinkten Webseiten, sowie in den URLs und deren Linktext.
  • Ebenso teilen wir nicht zwingend deren Ansichten, sondern machen die Unschuldsvermutung für alle jur. wie phys. Personen und alle Vorwürfe gegen jene geltend. Dies gilt insbesondere für die eigene Berichterstattung, welche nach dem öst. Mediengesetz erfolgt, soweit wir als Nicht-Juristen dieses verstehen.
  • Wir stehen nicht in (ge)werblichen Zusammenhang mit uo. zu den Betreibern der verlinkten Webseiten.
  • Etwaige Empfehlungen in diesem Bericht sind keine Rechtsberatung!
  • Der Begriff "Abmahnanwalt" bezeichnet Juristen, welche überwiegend u.o. ausschließlich von (meist ungerechtfertigten, überzogenen, rechtlich fragwürdigen) Abmahnungen leben und soll keine Herabwürdigung von Kanzleien darstellen, welche dies innerhalb gesetzlich verankerter Regeln tun.
  • Jener Disclaimer soll sich nicht über gültiges Recht hinwegsetzen und hat aufgrund der nicht Vertrags-gebundenen Wirksamkeit hpts. informativen Charakter.
  • Bitte beachten Sie in dem Zusammenhang auch unsere AGB.