Sanierungsverfahren DailyDeal GmbH

Insolvenz
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Sanierungsverfahren DailyDeal GmbH – Information des Insolvenzverwalters Dr. Ulla Reisch.

Dr. Ulla Reisch als Insolvenzverwalter gibt bekannt, dass das Unternehmen der DailyDeal GmbH, Wien, derzeit im Rahmen des Sanierungsverfahrens ohne Eigenverwaltung fortgeführt wird.
Es bleibt nunmehr abzuwarten, ob die Kooperationspartner die auf einen Insolvenzbetrieb notwendigerweise angepassten geänderten Bedingungen akzeptieren. Die Kooperationspartner erhalten die entsprechenden Informationen im Laufe des heutigen Nachmittags per E-Mail von der DailyDeal GmbH. Derzeit läuft daher die Einholung der entsprechenden Zustimmungen seitens der Kooperationspartner.

Zur Frage, ob die Endkunden die vor Insolvenzeröffnung an die DailyDeal GmbH bezahlten Gutscheine (ausgenommen Gutscheine für Daily Deal Guthaben), bei denen die Einlösefrist noch offen ist, bei Kooperationspartnern weiterhin einlösen können, ist festzuhalten, dass die Kooperationspartner nach Ansicht des Insolvenzverwalters eine Einlöseverpflichtung gegenüber den Endkunden trifft. Dieses Geschäftsfeld der DailyDeal GmbH wird derzeit fortgeführt.

Zu Gutscheinen für Daily Deal Guthaben ist festzuhalten, dass diese nicht mehr eingelöst werden können, sondern diesbezüglich eine Insolvenzforderung besteht. Während der Dauer des Sanierungsverfahrens ist der Verkauf solcher Gutscheine eingestellt.

Für Endkunden bedeutet dies:

– Die vor Insolvenzeröffnung an die DailyDeal GmbH bezahlten Gutscheine (ausgenommen Gutscheine für Daily Deal Guthaben), bei denen die Einlösefrist noch offen ist, können nach Ansicht des Insolvenzverwalters bei Kooperationspartnern weiterhin eingelöst werden.

– Es besteht keine Möglichkeit mehr zum Umtausch von Gutscheinen von Kooperationspartnern in Gutscheine für Daily Deal Guthaben.

– Es besteht keine Möglichkeit mehr zum Erwerb von Gutscheinen für Daily Deal Guthaben.

Bestehende Guthaben aus einem Umtausch oder bestehende Gutscheine für Daily Deal Guthaben werden nicht mehr eingelöst und können als Insolvenzforderung angemeldet werden. Die Gerichtsgebühren für die Forderungsanmeldung beim Handelsgericht Wien betragen € 23,-. Der Insolvenzverwalter weist darauf hin, dass im Sanierungsverfahren Insolvenzforderungen nicht angemeldet werden müssen, sondern die Sanierungsplanquote (mindestens 20 %) auch an jene Endkunden zu zahlen ist, die ihre Ansprüche nicht angemeldet haben und deren Ansprüche zurecht bestehen und nicht verjährt sind. Nur im Fall einer Umwandlung des gegenständlichen Verfahrens in ein Konkursverfahren wäre grundsätzlich die Anmeldung von Insolvenzforderungen notwendig, wobei heute natürlich noch nicht beurteilt werden kann, ob es überhaupt zur Verteilung kommt und allenfalls wie hoch eine solche Verteilungsquote dann wäre. Es empfiehlt sich daher, im Hinblick auf das laufende Sanierungsverfahren derzeit mit der Forderungsanmeldung jedenfalls noch zuzuwarten und im Fall einer Umwandlung des derzeitigen Sanierungsverfahrens in ein Konkursverfahren dann vorab zu prüfen, ob eine Anmeldung im Hinblick auf die Gerichtsgebühren in Höhe von € 23,- wirtschaftlich sinnvoll ist.

Für Kooperationspartner bedeutet dies
:

– Der nicht geleistete Umsatzanteil aus Zahlungen der Kunden an die DailyDeal GmbH vor Insolvenzeröffnung stellt eine Insolvenzforderung der Kooperationspartner dar.

Die Gerichtsgebühren für die Forderungsanmeldung beim Handelsgericht Wien betragen € 23,-. Der Insolvenzverwalter weist darauf hin, dass im Sanierungsverfahren Insolvenzforderungen nicht angemeldet werden müssen, sondern die Sanierungsplanquote (mindestens 20 %) auch an jene Endkunden zu zahlen ist, die ihre Ansprüche nicht angemeldet haben und deren Ansprüche zurecht bestehen und nicht verjährt sind. Nur im Fall einer Umwandlung des gegenständlichen Verfahrens in ein Konkursverfahren wäre grundsätzlich die Anmeldung von Insolvenzforderungen notwendig, wobei heute natürlich noch nicht beurteilt werden kann, ob es überhaupt zur Verteilung kommt und allenfalls wie hoch eine solche Verteilungsquote dann wäre. Es empfiehlt sich daher, im Hinblick auf das laufende Sanierungsverfahren derzeit mit der Forderungsanmeldung jedenfalls noch zuzuwarten und im Fall einer Umwandlung des derzeitigen Sanierungsverfahrens in ein Konkursverfahren dann vorab zu prüfen, ob eine Anmeldung im Hinblick auf die Gerichtsgebühren in Höhe von € 23,- wirtschaftlich sinnvoll ist.

Während des Fortbetriebs wird vom Insolvenzverwalter sichergestellt, dass die Umsatzanteile der Endkundenzahlungen ab Insolvenzeröffnung an die Kooperationspartner weitergeleitet werden.

Es wird darum ersucht, allfällige Rückfragen an die Mailadresse [email protected] zu richten.

Für Kooperationspartner besteht die Möglichkeit, Anfragen zum Stand der offenen Forderungen an die Mailadresse [email protected] zu richten.

Quelle
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