Schwere Diebstähle am Flughafen Wien Schwechat geklärt – 2 Beschuldigte in Haft

Polizei
anluze / Pixabay

Bedienstete des Kriminaldienstes des Stadtpolizeikommandos Schwechat wurden am 12. August 2019, gegen 17.40 Uhr, über einen schweren Diebstahl in der Ankunftshalle am Flughafen Wien Schwechat, Bezirk Bruck an der Leitha, in Kenntnis gesetzt.
Bei den anschließenden Ermittlungen konnte erhoben werden, dass ein unbekannter Täter einem Geschäftsreisenden einen Rucksack entwendete, in welchem sich zwei hochpreisige Uhren, sowie Bargeld und weitere Wertgegenstände befanden. Es entstand dadurch ein Schaden in der Höhe eines mittleren fünfstelligen Eurobetrages.
Am 15. August 2019, gegen 19.00 Uhr, ereignete sich erneut ein schwerer Diebstahl in der Ankunftshalle des Flughafens Wien Schwechat, wobei zwei unbekannte Täter in Zusammenarbeit einen Mann ablenkten und ihm in weiterer Folge einen Koffer entwendeten. Durch den Diebstahl, auch hier befanden sich vier hochpreisige Uhren, sowie Bargeld und weitere Wertgegenstände in dem Gepäckstück, entstand ein Schaden in der Höhe eines niedrigen sechsstelligen Eurobetrages. Die Bediensteten des Kriminaldienstes des Stadtpolizeikommandos Schwechat konnten durch die anschließenden akribischen Erhebungen und die Auswertung der Spuren und Beweismittel einen Zusammenhang der beiden Sachverhalte herstellen und die beiden Männer am 16. August 2019, gegen 14.30 Uhr, im Transitbereich des Flughafens Wien Schwechat an der geplanten Ausreise hindern und festnehmen. Es handelte sich um zwei französische Staatsbürger im Alter von 38 und 39 Jahren.
Bei ihnen konnten Teile des Diebsgutes von beiden Diebstählen sichergestellt werden. Der 38-Jährige zeigte sich bei seiner Einvernahmen zu den Diebstählen vom 12. und 15. August 2019, der 39-Jährige zum Diebstahl vom 15. August 2019 geständig. Sie wurden auf Anordnung der Staatsanwaltschaft Korneuburg in die Justizanstalt Korneuburg verbracht.

Quelle
Link zum Originalartikel, bzw. zur Quelle des hier zitierten, adaptierten bzw. referenzierten Artikels (Keine Haftung bez. § 17 ECG)