Schwimmbad-Ohrfeige mit Folgen für den Onkel

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Zeit im Blick hat über den neuerlichen Vorfall im Schwimmbad berichtet.

Hier die Vorgeschichte

Der Onkel hat daraufhin den Täter, für den die Unschuldsvermutung gelten muss, eine schallende Ohrfeige verpasst. Danach hielt er den jungen Mann bis zum eintreffen der Polizei fest.
Dieser junge Mann klagte aber dann bei der Polizei über Schmerzen im Gesicht und Kopf. Wurde danach ins Krankenhaus Linz gebracht und erstattete Anzeige gegen den Onkels des 10 jährigen Mädchens.

Der Afghane sagte: “Ich habe nichts getan”!

Bei einer Untersuchung im Spital konnten keine Verletzungen festgestellt werden. Der junge Afghane wurde festgenommen, der Onkel des mutmaßlichen Opfers wegen Körperverletzung angezeigt.

“Keine unmittelbare Gefahr”

“Eine körperliche Attacke ist nur dann durch den Notwehrparagrafen gedeckt, wenn eine unmittelbare Gefahr abgewehrt wird”, erklärt der Rieder Staatsanwalt Alois Ebner. Zudem darf der Angegriffene oder Helfer nur das “gelindeste Mittel” anwenden, sonst läuft er Gefahr, wegen Körperverletzung angezeigt zu werden. Selbst eine Ohrfeige kann vor Gericht enden. Die Beurteilung liegt im Ermessen des Richters.

Selbstjustiz ist in Österreich verboten.

Was droht nun dem Onkel?

  • Geldstrafe
  • Untersuchung und Attest durch einen Psychiater
  • Schmerzensgeld für den Afghanen
  • Und Vorstrafe