Sie zog ihrem schwerkranken Lebensgefährten den Beatmungsschlauch: Schuldspruch wegen Mordes

Justiz
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Da geht es auf einmal: Sie hat ihren sterbenskranken Mann den Beatmungsschlauch gezogen. Wurde mit Stimmen, 7:1  nun schuldig des Mordes gesprochen.

3 Jahre Haft. Ein Jahr unbedingt lautet die Entscheidung des Gerichtes.

Hier war es auf einmal Mord

Wir haben bereits berichtet, nun steht Urteil fest, ob sie dagegen berufen wird?

Das schreibt die Kronen Zeitung:

Sterbendem Freund Schläuche gezogen: Es war Mord!

Dass sich sein Leben unumkehrbar dem Ende zuneigte, war sicher. Da riss seine Freundin Renate E. (53) mehrere lebenserhaltende Kanülen aus dem Körper des Geliebten (72). „Weil er es so wollte“, sagte die Frau vor Gericht. Doch die Geschworenen entschieden anders: Es war Mord!

Die Geschworenen hatten nach überraschend kurzer Beratungszeit die Hauptfrage nach Mord mit 7:1 Stimmen bejaht. Der Version der Angeklagten, die sich mit Tötung auf Verlangen verantwortet hatten, schenkten sie mehrheitlich keinen Glauben. Verteidiger Daniel Gahleithner erbat Bedenkzeit, Staatsanwalt Martin Ortner gab bislang keine Erklärung ab. Das Urteil ist damit nicht rechtskräftig.

oe24:

Wienerin wegen Mordes schuldig gesprochen

Wie es nach dem nicht rechtskräftigen Urteil weitergeht:

Anwalt: “Wir gehen natürlich in Berufung”!

Der Richter meinte ja: “Da die Frau betrunken war hat diese einen absurden Mord an den Mann begangen!

Wenn meine Mandantin betrunken war, war diese auch nicht zurechnungsfähig zum ersten.
Die Ärzte haben meiner MandantIn gesagt: Ihr Lebensgefährte liegt bereits im Sterben, heißt, wenn die Ärzte nach der Verabschiedung die Beatmungsmaschinen und Medikamentenzufuhr abgedreht hätten, wäre es kein Mord”?