Skandal: Über ein Jahr unschuldig in U-Haft in Österreich

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Update: 2.8. 2024: Jetzt ist der Freispruch wirklich rechtskräftig!
Was weiter geschehen wird? Der Mann muss sich so weit erholen, wie es nur geht. Es kann lange dauern und ob je vollständig?
Justiz: “Geld kann er kaum erwarten, auch wenn er unschuldig war”!

Politiker bla, bla, es gibt kein Geld!

Der Vater von LEON musste jetzt in allen Beschuldigungsfällen freigesprochen werden!
Der Freispruch erfolgte einstimmig und ist bereits rechtskräftig!
Allerdings hat die lange Haft zu schweren Krankheiten geführt und wahrscheinlich geht es jetzt direkt in Krankenhaus. Man sieht dem Mann an, was dieser über ein Jahr durchgemacht haben muss!
Einige Medien meinen, der Freispruch sei nicht rechtskräftig, aber dies sei eine Formsache!

Justiz hat eine gebrochene Familie aus Menschen gemacht. Medien sprechen von drei Klassen Justiz. Justiz Skandale am laufenden Band, siehe Chronologie!

Justiz im Nachhinein, einige sollen noch immer spotten, gerade LIVE im Interview. Was ist mit unserer Justiz los? Menschen, Österreicher, es kann jeden treffen. Es sei wie in Russland, meinen Kritiker!

Was die mit dem jungen Mann gemacht haben, an das will man gar nicht denken! Es könnte jedem geschehen, der für Delikte beschuldigt wird!

Auch das ist Österreich.

Alle konnten am Ende nur weinen. Was jetzt geschieht?

Über ein Jahr U-Haft ist eine sehr lange Zeit, vor allem wenn man unschuldig ist!

Vor kurzem wurde der Enthaftungsantrag noch abgelehnt, siehe Bericht!

Enthaftungsantrag für den Vater von Leon wird vom Gericht abgelehnt – Anwalt kündigt Beschwerde an

„Für uns ist diese Entscheidung nicht nachvollziehbar und wir werden deshalb alle Rechtsmittel ausschöpfen, um den beschuldigten Vater aus der Untersuchungshaft zu bekommen“
Anwalt Dr. Heiss

Der von Dr. Albert Heiss (Anwalt des beschuldigten Vaters) eingebrachte Enthaftungsantrag für den beschuldigten Vater des ums Leben gekommenen Leon ist heute vom Gericht in Innsbruck abgelehnt worden.

Der Haft- und Rechtsschutzrichter ist den Argumenten der Verteidigung nicht gefolgt. Anwalt Dr. Albert Heiss hat bereits eine Beschwerde gegen diese Entscheidung angekündigt und wird diese kommende Woche einbringen.