Soll jetzt auch der ärztliche Berufsstand kriminalisiert werden?

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Gegen eine Kriminalisierung des ärztlichen Berufsstandes. Die Justiz darf nicht ärztliche Therapiemaßnahmen diktieren.

Der Verband der intensivmedizinischen Gesellschaften Österreichs (FASIM) wendet sich an die Öffentlichkeit – Einladung zum Pressegespräch.

Wir sind zutiefst betroffen, dass die 79-jährige Frau gestorben ist“, so FASIM-Präsident Univ. Prof. Dr. Claus Krenn, „aber wir wehren uns entschieden dagegen, dass Kollegen aufgrund eines „pathologischen“ Gutachtens kriminalisiert werden, – auch das macht uns betroffen“. Prof. Krenn verweist auf einen derzeit in der Öffentlichkeit diskutierten Fall: ein Anästhesist soll einer Patientin eine so hohe Dosis Morphin als Infusionen verabreicht haben, dass die Frau laut einem Gerichtsgutachten eines Pathologen/Toxikologen daran gestorben ist.

Der Verweis auf ein Gutachten eines „Pathologen“ in der Urteilsbegründung blendet aber wesentliche andere medizinische und ethische Aspekte aus – „denn bei diesen Gutachten wird nur auf bestimmte Parameter Bezug genommen, wie etwa welche Mengen an Substanzen im Körper festgestellt werden können; aber dein Pathologe kennt weder den lebenden Patienten, noch die Krankengeschichte und war auch nicht dabei als konkrete Maßnahmen ergriffen werden mussten“, ergänzt Krenn. Pathologische Gutachten sind rekonstruktive Verfahren, die bestimmte Faktoren erfassen, aber nicht die Gesamtheit der therapeutischen Maßnahmen und vor allem deren Entscheidungsgrundlagen. Es muss die Breite des Faches durchmessen werden, damit nachvollzogen werden kann, was in bestimmten Lebenssituationen die angemessene Behandlung für den Patienten ist. Die dabei zu treffenden Entscheidungen zwischen Leben und Tod sind schwierig und müssen zudem oft unter Zeitdruck von den betreuenden Ärzten getroffen werden.

Inter- und transdisziplinär Befasste: Justiz, Palliativmedizin, Anästhesie und Intensivmedizin

Alle damit Befassten verwehren sich dagegen, dass Ärztinnen und Ärzte von der Justiz indirekt gezwungen werden sollen, alle zur Verfügung stehenden lebenserhaltenden Therapien immer und pauschal anwenden zu müssen. Denn es geht um die Gebotenheit ärztlicher Therapie, das Patientenwohl und damit auch um Therapiebegrenzungen. Primar Univ. Prof. Dr. Andreas Valentin, Mitglied der Bioethik-Kommission der Bundesregierung, betont die Wichtigkeit einer öffentlichen Diskussion von ethischen Fragestellungen in der Medizin und der Würde beim Sterben. „Für uns Intensivmediziner ist es entscheidend, dass Patienten am Lebensende begleitet werden, dass individuell entschieden wird, wie letztendlich ein menschenwürdiges Sterben ermöglicht wird. Diese Frage stellt sich auch bei Maßnahmen, die für Patienten möglicherweise mehr Belastung als Nutzen darstellen“, so Valentin. Dabei ist ein breiter Konsens anzustreben, der Basis für ein angemessenes Vorgehen ist, das aber nicht allein durch rechtliche Verbindlichkeiten hergestellt werden kann.
So hat auch der gegenwärtige Justizminister Dr. Wolfgang Brandstetter 1988 zur Frage der Begrenzung medizinischer Behandlungsflicht und das Selbstbestimmungsrecht des Patienten argumentiert: „Alles in allem kann man davon ausgehen, dass die österreichischen Gerichte und Staatsanwaltschaften im Regelfall bei wirklich schwierigen Fallkonstellationen sowie bei Extremsituationen erfreulicherweise durchaus zurückhaltend sind. Dies ist auch richtig so. Medizinische Extremsituationen kann man mit strafrechtlichen Mitteln nicht wirklich vernünftig bewältigen, hier tut das Strafrecht gut daran, Vorsicht und Zurückhaltung zu üben.“ Hinter diese Erkenntnis dürfen die

gesetzlichen Regelungen nicht zurückfallen.

Es geht um die Beurteilung der Angemessenheit des Vorgehens, es geht um individuelle Entscheidungen und einen Behandlungs- und damit auch Ermessensspielraum im Rahmen eines Rechtssystems, und darum dass Ärztinnen und Ärzte nicht vor dem Hintergrund agieren müssen, „dass sie immer mit einem Fuß im Kriminal stehen“, so wie es konsultierte Juristen auf den Punkt bringen.

Wenige Patientenverfügungen, große Wissensdefizite, Entscheidungsdelegation an Ärzte und Angehörige

Eine große Rolle spielt dabei, dass sich die meisten Menschen keine Gedanken über eine Patientenverfügung machen, dies zeigt nicht zuletzt eine Studie aus dem Jahr 2014 über „Rechtliche Rahmenbedingungen und Erfahrungen bei der Umsetzung von Patientenverfügungen“: nur 4 Prozent der österreichischen Bevölkerung hat derzeit eine Patientenverfügung. Und die Menschen sind viel zu wenig informiert – „die Diskussionen brechen immer dann wieder auf, wenn konkrete Fälle in den Medien verhandelt werden“, sagt Univ. Prof. Dr. Petra Innerhofer – Präsidentin der ÖGARI und damit Kongresspräsidentin der derzeit stattfindenden Jahrestagung aller Anästhesisten und Intensivmediziner Österreichs (AIC 2015) in Schönbrunn, „wichtig wäre es, dass sich die Menschen bewusster mit den Möglichkeiten und Grenzen intensiv- und palliativmedizinscher Maßnahmen befassen“. Für Primar Valentin ist es notwendig zu verstehen, dass „nicht die Effizienz der modernen medizinischen Technologie die Würde des Menschen determiniert, sondern dass die Achtung vor dem Leben nur in Einzelentscheidungen abgewogen und letztlich getroffen werden kann“. Dazu muss ein gesellschaftlicher Aufklärungs- und Bewusstseinsprozess gestartet werden, um diese sensiblen Fragen mit allen Betroffenen zu diskutieren. Der Verband der Intensivmedizinischen Gesellschaften Österreichs (FASIM) möchte mit allen Beteiligten diesen Diskurs führen.

Gegen eine Kriminalisierung des ärztlichen Berufsstandes. Die Justiz
darf nicht ärztliche Therapiemaßnahmen diktieren.

Gesprächspartner:
– Univ.-Prof. Dr. Barbara Friesenecker, Allgemein-Chirurgische
Intensivstation, Medizinische Universität Innsbruck
– Univ.-Prof. Dr. Claus G. Krenn, FASIM-Präsident, Abteilung für
Anästhesiologie und Intensivmedizin, AKH Wien
– Univ. Doz. Dr. Petra Innerhofer, ÖGARI-Präsidentin, Univ.-Klinik
für Anästhesie und Intensivmedizin, Medizinische Universität
Innsbruck
– Primar Univ.-Prof. Dr. Andreas Valentin, MBA, Leiter der Abteilung
Innere Medizin Krankenhaus Schwarzach im Pongau, Mitglied der
Bioethik-Kommission der Bundesregierung

Datum: 13.11.2015, um 11:00 Uhr

Quelle
Redaktionelle Adaption einer per APA-OTS verbreiteten Presseaussendung.