Sozialausschuss bringt Neuerungen für Elternkarenz auf den Weg

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Zwei Monate unübertragbare Karenz pro Elternteil und Änderungen für pflegende Angehörige geplant

Bereits im Juni haben ÖVP und Grüne einen Antrag vorgelegt, mit dem eine EU-Richtlinie zur Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben für Eltern und pflegende Angehörige umgesetzt werden soll. Der Sozialausschuss hat diesen in Ausschussbegutachtung geschickt und über 40 Organisationen zur Abgabe einer Stellungnahme eingeladen. Nun brachte der Ausschuss die Novelle mit den Stimmen von ÖVP, Grünen und NEOS ins Plenum. Inhaltliche Änderungen wurden nach der Begutachtungsphase keine vorgenommen. Mittels Ausschussantrag wurden noch Klarstellungen im Bundes-Gleichbehandlungsgesetz auf den Weg gebracht, um Beschäftigte im öffentlichen Dienst vor Diskriminierungen zu schützen.

Monate Karenz pro Elternteil, eine Verdoppelung des Familienzeitbonus, eine Erweiterung der Pflegefreistellung und ein Diskriminierungsschutz im Gleichbehandlungsgesetz. Oppositionsanträge zum Thema Teilzeitarbeit wurden vertagt.

Novelle soll zwei unübertragbare Monate Karenz pro Elternteil bringen

Zur gerechteren Aufteilung von Betreuungs- und Pflegeaufgaben zwischen Männern und Frauen sollen künftig mindestens zwei Monate der Karenzzeit von jedem Elternteil zu leisten sein (3478/A). Nur dann soll der Anspruch auf die vollen 24 Monate Karenz bestehen. Geht nur ein Elternteil – etwa die Mutter – in Karenz, verkürzt sich die Dauer auf 22 Monate. Ziel der EU-Richtlinie, die Änderungen im Mutterschutzgesetz 1979 (MSchG) und im Väterkarenzgesetz (VKG) erfordert, ist die Förderung der Erwerbstätigkeit von Frauen. Eine Ausnahme gibt es für Alleinerziehende: Sie können nach wie vor bis zum Ablauf des zweiten Lebensjahres ihres Kindes in Karenz gehen.

Der Familienzeitbonus, also jene finanzielle…

Quelle
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