SPÖ: „Was will Kurz vertuschen“?

SPÖ
Bild: Zib und pixabay

Jarolim zu Causa Casinos: Wie waren die VP-FP-Regierungskoordinatoren und Kanzler Kurz in die skandalöse Posten-Entscheidung involviert?

Die NEOS meinen gar: „Wir werden uns noch wundern, wer da noch aller dabei war“!

Es braucht unabhängigen Bundesstaatsanwalt und als Ad-hoc-Maßnahme Trennung der Straflegistik von Weisungssektion im Justizministerium.

Die jüngsten Ereignisse rund um die Hausdurchsuchungen in der Causa um die Bestellung eines Vorstands bei den Casinos Austria waren Thema der heutigen Pressekonferenz mit SPÖ-Justizsprecher Hannes Jarolim. „Wann erfahren wir, was da wirklich los war? Es ist für mich völlig unvorstellbar, dass die Regierungskoordinatoren Blümel und Hofer nicht in die Entscheidung der Postenbesetzung involviert waren und natürlich auch die Spitzen der damaligen Regierung, also neben Vizekanzler Strache vor allem auch der damalige Kanzler Kurz“, sagte Jarolim. Schon vor dem Hintergrund des Ibiza-Videos zeige sich „ein unerträglicher Mief zulasten der Steuerzahler, den es hier zu durchdringen und abzustellen gilt. Die Zuständigen sind schonungslos zur Rechenschaft zu ziehen“

Der SPÖ-Justizsprecher findet es bemerkenswert, dass der in der Ibiza-Regierung für das Glücksspiel zuständige Staatssekretär, der auch den Besprechungstermin mit Novomatic in London absolviert hat, sich nun auf Platz 3 der FPÖ-Bundesliste zu finden ist. Dass demgegenüber der ehemalige Finanzminister Löger, der mit all den Entwicklungen sicher nicht glücklich war, nicht den Weg auf die türkise Wahlliste fand, sei ebenso bemerkenswert, so Jarolim. „Vielleicht weiß auch die Generaldirektorin der Österreichischen Lotterien und Casinos Austria, Frau Glatz-Kremser, als enge Beraterin von Herrn Kurz über die Gründe der seltsamen Entwicklungen um Personalentscheidungen Bescheid und kann uns bei der Aufklärung helfen“, gab sich Jarolim hoffnungsfroh. „Die Wählerinnen und Wähler haben wohl unzweifelhaft ein Recht auf umfassende Aufklärung der dubiosen Vorkommnisse und Umstände, welche zu der Postenbesetzung mit dem FPÖ-Bezirksrat Sidlo trotz anderslautender Empfehlung des Headhunters geführt haben“, betont Jarolim.

Die Tatsache, dass gegen den ehemaligen Vizekanzler Strache, den ehemalige FPÖ-Klubchef Gudenus und auch den ehemaligen FPÖ-Staatssekretär Fuchs in der Postenschacher-Affäre ermittelt wird, mache auch erneut die dringende Notwendigkeit einer unabhängigen und handlungsfähigen Justiz deutlich. Bedauerlicherweise sei man „von einer Sicherstellung der Funktionalität der Justiz seit einigen Jahren meilenweit entfernt und mit besonderer Auffälligkeit wird sogar von der ÖVP gebremst“, sagte Jarolim. Das betreffe nicht nur die finanziellen und personellen Ausdünnungen, sondern ist auch eine strukturelle Frage. Nach Vorstellung der SPÖ soll ein vom Parlament gewählter unabhängiger Bundesstaatsanwalt die alleinige Weisungsbefugnis der Staatsanwaltschaft erhalten. Dieser soll nach einem öffentlichen parlamentarischen Hearing unter Beteiligung von Vertretern der Richterschaft und der Staatsanwälte für lediglich eine Amtsperiode gewählt werden. „Es macht einen Unterschied, ob ein politischer Mandatar oder ein vom Parlament mit zwei Drittel-Mehrheit gewählter Bundesstaatsanwalt die Weisungsbefugnis hat“, macht Jarolim deutlich.

Als Ad-Hoc-Maßnahme drängt die SPÖ auf eine Trennung der Sektion für Einzelstrafsachen, die auch für Weisungen zuständig ist einerseits und der Sektion für Strafrechtslegistik andererseits. „Das würde auch internationalen Standards entsprechen“, betonte Jarolim. Unter Ministerin Bandion-Ortner waren die beiden Sektionen zu einer Sektion Strafrecht zusammengelegt worden um den exzellenten und nunmehr in Europa hochgeachteten damaligen Sektionschef DDr. Bogensberger „abzuhalftern“ und gegen den nunmehrigen Sektionschef zu ersetzen. Dass sich das nicht bewährt hat und sich die seinerzeitigen Warnungen nun alle bewahrheiten sei offensichtlich. Und das soll nun geändert werden. Dazu liegt ein gemeinsamer Fristsetzungsantrag von SPÖ, Liste Jetzt und den Neos vor, der von der FPÖ bei der Fristsetzungsabstimmung vollinhaltlich unterstützt wurde

Quelle
Link zum Originalartikel, bzw. zur Quelle des hier zitierten, adaptierten bzw. referenzierten Artikels (Keine Haftung bez. § 17 ECG)


Disclaimer

  • Wir verweisen hiermit auf den Ausschluss der Verantwortlichkeit bei Links und betonen ausdrücklich, dass wir die im Abs. 1 des § 17 ECG genannte Überprüfung etwaiger Rechtswidrigkeit im verlinkten Inhalt nicht immer gewährleisten können.
  • Der Betreiber und die Autoren dieser Website sind weder Juristen, noch beschäftigen sie solche, dürfen und können daher keine Rechtsgutachten über externen Content erstellen.
  • Der Pflicht gem. Abs. 2, § 17 ECG kommen wir erst nach Einlangen qualifizierter Hinweise der Justizbehörden nach. Dennoch beachten wir auch Hinweise daran beteiligter jur. wie phys. Personen und versuchen objektiv zu bleiben.
  • Artikel, Beiträge, Seiten usw. sind mit Quellangaben versehen, soweit diese bekannt und nötig sind. Dabei gibt es 4 Abstufungen:
    - "APA-OTS-Originaltext Presseaussendung unter ausschließlicher inhaltlicher Verantwortung des Aussenders!" bedeutet, dass diese Veröffentlichung kein von uns produzierter redaktioneller Content ist, sondern eine Verteilung im Sinne des APA Disclaimers (§ 17 ECG muss hier also nicht explizit angegeben werden).
    - "Link zum Originalartikel, bzw. zur Quelle des hier zitierten, adaptierten bzw. referenzierten Artikels (Keine Haftung bez. § 17 ECG)" besagt das Gleiche wie oben, gilt aber für allen Content, welcher nicht, oder nicht nur von APA-OTS kommt. Hier dürfen auch eigene Einleitungen, Anmerkungen und Fußnoten dabei sein. (§ 17 ECG gilt dennoch)
    - "Redaktionelle Adaption einer per APA-OTS verbreiteten Presseaussendung." heißt, dass von APA-OTS verbreiteter Content von uns in weiten Teilen verändert, angepasst, ergänzt wurde. Hier deklarieren wir keinen vollen Haftungsausschluss für den gesamten Content des jeweiligen, so gekennzeichneten Artikels. (§ 17 ECG gilt aber weiterhin für Aussagen des Urhebers.)
    - "Quelle wird teilweise genannt, aber aus rechtlichen Gründen (§ 17 ECG) nicht verlinkt" bedeutet, dass die Quelle zwar genannt wird oder werden musste, wir aber aufgrund der nicht möglichen Prüfung auf rechtliche Korrektheit, Wahrheit des externen Inhalts keinen Link setzen.
  • Wir sind nicht verantwortlich für die Offenlegung persönlicher Daten beteiligter jur. wie phys. Personen in und auf verlinkten Webseiten, sowie in den URLs und deren Linktext.
  • Ebenso teilen wir nicht zwingend deren Ansichten, sondern machen die Unschuldsvermutung für alle jur. wie phys. Personen und alle Vorwürfe gegen jene geltend. Dies gilt insbesondere für die eigene Berichterstattung, welche nach dem öst. Mediengesetz erfolgt, soweit wir als Nicht-Juristen dieses verstehen.
  • Wir stehen nicht in (ge)werblichen Zusammenhang mit uo. zu den Betreibern der verlinkten Webseiten.
  • Etwaige Empfehlungen in diesem Bericht sind keine Rechtsberatung!
  • Der Begriff "Abmahnanwalt" bezeichnet Juristen, welche überwiegend u.o. ausschließlich von (meist ungerechtfertigten, überzogenen, rechtlich fragwürdigen) Abmahnungen leben und soll keine Herabwürdigung von Kanzleien darstellen, welche dies innerhalb gesetzlich verankerter Regeln tun.
  • Jener Disclaimer soll sich nicht über gültiges Recht hinwegsetzen und hat aufgrund der nicht Vertrags-gebundenen Wirksamkeit hpts. informativen Charakter.
  • Bitte beachten Sie in dem Zusammenhang auch unsere AGB.