Was war geschehen?
Nun ein Mann erschoss seinen Halbbruder, nun ist er wieder auf freien Fuß
Mittwoch, früher Vormittag. Andreas S. kommt in Begleitung seiner Mutter in die Kanzlei seiner Anwälte Rudolf Mayer und Philipp Winkler. Der 45- Jährige wirkt gezeichnet und ein wenig unsicher. Mit gesenktem Kopf nimmt er an einem Besprechungstisch Platz und sagt: “Es fällt mir schwer, die Realität zu begreifen.” Dass er nicht mehr im Gefängnis ist. Dass er nicht mehr unter Mordverdacht steht.
Vom Tisch gewischt, durch die Ex Frau, die selbst Staatsanwältin ist und mit dem Stiefbruder der erschossen wurde, zusammen war?
Eine Beziehung mit dem getöten streitet die Staatsanwältin allerdings vehement ab.
Entscheidende Wende am dritten Prozesstag
Die Ermittler waren letztlich davon überzeugt, dass die Tat vorsätzlich geschehen sei. Sie glaubten Andreas S. die Beteuerungen, der Schuss sei unabsichtlich losgegangen, nicht. Erst am dritten Tag seines Prozesses die Wende: Sämtliche in der Verhandlung vorgebrachten Fakten bestätigten schlussendlich die Unfallversion des Beschuldigten – die Staatsanwaltschaft überließ es daher den Geschworenen, den Mann wegen Mordes oder wegen fahrlässiger Tötung zu verurteilen.
Nun ist die Sache noch nicht vorbei: Es war ein Fall mit vielen Wendungen – ebenso verlief der Prozess, der am Mittwochnachmittag in Niederösterreich sein Ende fand: War der 45- jährige Angeklagte zunächst wegen versuchten Mordes – er soll seinen Stiefbruder absichtlich in den Kopf geschossen haben – auf der Anklagebank gesessen, rückte die Staatsanwältin am letzten Prozesstag von ihrer Mordanklage ab und ging nur noch von fahrlässiger Tötung aus. So sahen es schließlich auch die Geschworenen: ein Jahr Haft wegen fahrlässiger Tötung. Der Wiener Banker wurde unmittelbar nach dem Urteil auf freien Fuß gesetzt.
Wiener Banker auf freien Fuß gesetzt
Auch vonseiten der Geschworenen wurde schließlich einstimmig die Mordanklage verworfen und der 45- Jährige wegen grob fahrlässiger Tötung zu einer einjährigen Freiheitsstrafe verurteilt. Alle acht Laienrichter glaubten dem Wiener Banker, dass es sich bei dem Geschehen um einen Schießunfall gehandelt hatte. Er wurde unmittelbar nach der Verhandlung auf freien Fuß gesetzt. Da ihm die rund neun Monate, die er in Untersuchungshaft verbracht hatte, auf seine Strafe anzurechnen waren, bekam er die bedingte Entlassung nach Verbüßung von zwei Dritteln der Strafe gerichtlich bewilligt.
Zumindest nicht für die Ex Frau, Frau Staatsanwältin, es gibt andere Staatsanwälte die wollen den Fall nicht einfach ruhen lassen.