Steirer erstickte seine Ehefrau: 20 Jahre Haft

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So abfällig redete er von seiner Frau, sogar bei Gericht

Der Angeklagte hatte in der Verhandlung die Tötungsabsicht bestritten. Er habe im Zuge eines Streits die 23-Jährige aufs Bett gestoßen, wo diese rücklings zu liegen kam. Die Frau, die ihn betrogen habe, habe auf ihn eingeschrien: “Ich wollte, dass sie zum Reden aufhört.” Deswegen habe er sich auf sie gesetzt, sich auf ihrer Brust abgestützt und ihr mit der linken Hand den Mund zugehalten. Er habe irgendwann zwar bemerkt, dass sie nicht mehr bei Bewusstsein war, sie aber nicht für tot gehalten, behauptete der 41-Jährige.

“I hob mei Oide dawirgt”
Allerdings hatte der Mann unmittelbar nach der handfesten Auseinandersetzung einen alten Bekannten in der Steiermark angerufen, wie die Auswertung einer Rufdaten-Rückerfassung gab. Diesem erklärte er unverblümt: “I hob mei Oide dawirgt.” Die Rettung verständigte der 41-Jährige demgegenüber erst mehr als 40 Minuten nach dem Angriff. Seiner Frau gehe es nicht gut, meinte er lapidar. Als ihn der Mitarbeiter der Notrufstelle anwies, bis zum Eintreffen der Einsatzkräfte eine Herzmassage durchzuführen, ließ der Mann das bleiben. “Weil ich mich nicht getraut habe”, wie er dem Schwurgericht erläuterte.

Angeklagter legte “erhebliche Gleichgültigkeit” an den Tag
Bei der Strafbemessung waren zwei Vorstrafen sowie “die massive Gewalteinwirkung über den Zeitraum von mehreren Minuten” erschwerend, wie die vorsitzende Richterin Sonja Weis in der Urteilsbegründung darlegte. Der Angeklagte habe außerdem nach der Tat eine “erhebliche Gleichgültigkeit” an den Tag gelegt. Der Umstand, dass sich die beiden Töchter des Paares – im Tatzeitpunkt sechs Monate und eineinhalb Jahre alt – bei dem Gewaltakt im selben Raum befanden, wurde ebenfalls erschwerend berücksichtigt. Die Kinder bekamen ein Trauerschmerzensgeld von jeweils 30.000 Euro zugesprochen. “Sie werden ihr Leben lang unter diesen Folgen leiden”, führte die Richterin ins Treffen.

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