Steuerlichen Begünstigung der Gemeinnützigkeit

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Auf klarere gesetzliche Grundlagen bei der steuerlichen Begünstigung der Gemeinnützigkeit drängte Jessi Lintl (F) und unterstrich den Vorschlag des Rechnungshofs auf Zusammenarbeit zwischen Finanzressort und Landesregierungen bei Entscheidungen über gemeinnützige Bauvereinigungen.

Die große Bedeutung gemeinnütziger Vereine in Österreich unterstrich Johann Singer (V), der der “überbordenden” Forderungen entgegentrat, Vereine steuerlich voll zu erfassen – das wäre eine bürokratische Belastung.

Bruno Rossmann (G) brachte die bescheidenen Steuereinnahmen bei den 189 gemeinnützigen Bauvereinigungen zur Sprache und zeigte sich verwundert darüber, wie wenig Interesse der Finanzminister daran habe, den Wissensstand über Steuerausfälle infolge steuerlicher Begünstigungen für gemeinnützige Vereine zu verbessern. Rossmann verlangte, diese Steuerausfälle in den neuen Förderungsbericht aufzunehmen. Zugleich kritisierte er eine unklare Begrifflichkeit beim Thema Gemeinnützigkeit im Steuerrecht und wollte wissen, warum es bei gemeinnützigen Bauvereinigungen und bei Vereinen an Außenprüfungen mangle. Gemeinsam mit Abgeordneter Ruth Becher (S) erkundigte sich Bruno Rossmann, welche Empfehlungen des Rechnungshofes der Finanzminister bislang nachgekommen sei.

Christoph Vavrik: schloss sich Rossmann an und stellte grundsätzlich fest, dass Steuererleichterungen für Gemeinnützige berechtigt seien, massiv Förderungen an die Vereine zu verteilen, lehne er aber ab.

Schelling gegen steuerliche Erfassung gemeinnütziger Vereine

Finanzminister Hans Jörg Schelling teilte mit, dass sein Ressorts an der Umsetzung der Empfehlungen des Rechnungshofes aus dem Jahr 2014 arbeite. Geringe Mehrwertsteuereinnahmen bei Gemeinnützigen Bauvereinigungen führte Schelling darauf zurück, dass der Mehrwertsteuersatz für Mieten nicht 20%, sondern 10% ausmache.

Er sei an mehr Wissen interessiert, sagte der Finanzminister. Wissen über die Kosten der Steuererleichterungen bei gemeinnützigen Vereinen würde dort aber umfassende Steuererklärungen voraussetzen. Das lasse die Frage nach dem bürokratischer Aufwand stellen. “Welche Schlüsse könnte man aus den so gewonnenen Erkenntnissen ziehen”, fragte Schelling weiter, denn das Ziel dieser Begünstigungen sei es, privates Engagement für das Gemeinwohl zu fördern. Die Erfassung der Gemeinnützigkeit in den Grunddaten werde ebenso umgesetzt wie die Zusammenarbeit der Finanzämter und der Landesregierungen, die schon bisher bestand, wie Schelling festhielt, nunmehr institutionalisiert.

Gabriele Moser:

(G) interessierte sich für unbürokratische Möglichkeiten, die Steuerausfälle infolge der Förderung der Gemeinnützigkeit zu erheben.

Rechnungshofpräsidentin Margit Kraker hielt fest, dass der Bericht des Rechnungshofes nicht gegen gemeinnützige Vereinigungen gerichtet sei, die anerkanntermaßen wichtige Aufgaben für das Gemeinwohl leisten. Sie halte es aber notwendig, klare Ziele bei steuerlichen Erleichterungen vorzugeben, den Begriff Gemeinnützigkeit präzise zu definieren und eine Evaluierung durchzuführen, um zu erkennen, ob die Ziele erreicht werden, die man sich bei der Begünstigung Gemeinnütziger Vereinigungen setzt. Außerdem gehe es um eine gleichmäßige Besteuerung sowie um den ständigen Kontakt zwischen Finanzämtern und Landesregierungen beim Thema Gemeinnützige Wohnbauvereinigungen.

Den Vorschlag von Gerald Hauser (F), etwa Feuerwehren bei der Anschaffung von Geräten von der Mehrwertsteuer zu befreien, problematisierte Finanzminister Hans Jörg Schelling mit dem Hinweis auf Vorschriften aus der Mehrwertsteuerrichtlinie. Teilweise erhalten die Feuerwehren die Mehrwertsteuer über den Finanzausgleich zurück, sagte der Finanzminister.