Steuerschulden: Von 2010 bis 2013 waren jährlich 478 Mio. € an Steuern uneinbringlich

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Steuerschulden: Rechnungshof rät zu Risiko- und Förderungsmanagement.

Nach der Aussprache mit der neuen Rechnungshofpräsidentin Margit Kraker startete der Rechnungshofausschuss mit der Debatte über Prüfberichte zu finanzpolitischen Themen in die Herbstarbeit. Zunächst stand ein Zielkonflikt zur Debatte, den der Rechnungshof zwischen Grundsätzen der Verwaltungsökonomie und finanzieller Vorsicht beim Löschen von Abgabenrückständen im Finanzressort ortete. 7,674 Mrd. € an vorgeschriebenen Abgaben waren von den Steuerpflichtigen bis Ende 2013 nicht bezahlt worden, 4,128 Mrd. € davon wertberichtigt. Auch unter den aufrecht gebliebenen Rückständen vermutet der Rechnungshof viele Altfälle mit geringer Einbringungswahrscheinlichkeit, wie im Prüfbericht III-245 d.B. zu lesen steht, den der Ausschuss nach ausführlicher Debatte einstimmig vertagte.

Besonders groß sei das Ausfallsrisiko bei der Umsatzsteuer, bei Kleinbetrieben und bei Gesellschaften mit beschränkter Haftung, schreiben die PrüferInnen. Fehlende Risikoinformationen, verspätete Erhebungen und Außenprüfungen durch die Finanzbehörden rufen Kritik im Rechnungshof hervor. Drohende Forderungsausfälle sollten frühzeitig erkannt und Ausfallsrisiken so gering wie möglich gehalten werden, rät der Rechnungshof. Ungenügende Zielvorgaben und Kennzahlen im Finanzressort erlaubten es bei der Abgabensicherung derzeit nicht, den Ressourceneinsatz bei der Einbringung zweckmäßig zu steuern, heißt es im Prüfbericht.

Konkret empfiehlt der Rechnungshof die automatische Erfassung von Löschungen in den Grunddaten, um diese beim Auftauchen neuer Tatsachen (neue Einkünfte des Abgabepflichtigen, Vermögensvermehrung, neue Informationen zum Aufenthaltsorts) widerrufen zu können. Auch in den übrigen Fällen sollten die Finanzämter regelmäßig überprüfen, ob die Voraussetzungen für den Widerruf dieser Löschungen vorliegen. Die Finanzämter sollten in den Löschungsbescheiden die wirtschaftliche Lage und die Vermögensverhältnisse der Abgabepflichtigen ausreichend darstellen, um eine geänderte wirtschaftliche Lage im Falle eines Widerrufs lückenlos beweisen zu können.

Besorgt wegen Abgabenrückstände in Milliardenhöhe, die bereits 10% des Budgets ausmachten, zeigte sich Wolfgang Zanger (F) und forderte ein besseres Risikomanagement. Bei gefährdeten Kleinbetrieben und GmbH sollten Finanzämter und Gebietskrankenkassen aber nicht stur sein, sondern über Stundungen und Ratenzahlungen hinaus Entgegenkommen zeigen, denn es sei besser, 50% der Abgaben zu bekommen als infolge einer Insolvenz gar nichts.

Hermann Gahr (V) hielt es für notwendig, das System beim Eintreiben und beim Löschen von Abgabenrückständen zu verbessern. Interessiert zeigte sich Gahr auch an einem neuen System für Risikoanalysen im Finanzressort.

Überaus wichtig war das Thema auch Bruno Rossmann (G), der den Zuwachs der Steuerrückstände auf 15% für erschreckend hielt. Nachdenklich stimmten Rossmann zu wenige nachträgliche Kontrollen, eine nicht ausreichende Darstellung der wirtschaftlichen Lage von Abgabenschuldnern und die oft zu späten Anträge auf Insolvenzverfahren durch die Finanzämter.

Zur Verminderung des Risikopotentials riet Karin Greiner (S) auf eine gute technische Ausstattung der Datenbank über Löschungen bei den Landesfinanzämtern.

Christoph Vavrik (N) registrierte ein Ansteigen der Steuerrückstände, sah die Quote der Löschung von Abgabenansprüchen mit 0,6 bis 0,8% aber weit unter der Ausfallsquote von Banken. Ein systematisches Forderungsmanagement wäre gut, zugleich müsse man sich aber fragen, was es bewirken könne, denn der Finanzminister könne sich seine Steuerzahler ja nicht aussuchen.

Zweiter Teil folgt.

Quelle
Redaktionelle Adaption einer per APA-OTS verbreiteten Presseaussendung.